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#1
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Hallo guten Abend
Es geht darum ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern 11 Jahre und 2 Jahre. Bevor die jüngste auf die Welt kam wollte ich gern umziehen man hat es mir nicht verwehrt aber die höheren Kosten von 60 Euro wurden nicht bewilligt so das ich die selber aufbringen muss. Ich wollte damals in Einspruch gehen aber der Anwalt meinte ich habe da keine Chance. Bin aber trotzdem umgezogen da ich die Kleine ja nicht mit der Großen in ein Zimmer legen kann. Ich wohne jetzt mit den beiden in einer 65m2 Wohnung die Miete beläuft sich auf 398 Euro warm. Dann laß ich ebend hier....60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.... Nun iss sie ja kein Säugling mehr sondern 2 Jahre und 4 Monate kann ich es da nochmal versuchen?? Oder ist die Sache gelaufen da ich damals nicht vor Gericht gegangen bin??? Wäre sehr dankbar über Antworten |
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#2
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Hallo!
Mal abgesehen von der Größe der Wohnung, so sind doch 398 Euro warm ein Spottpreis. Das hat ein Singlehaushalt in Berlin. Also da würde ich nochmal mit einem leitenden Arge-Mitarbeiter sprechen. Was haben die von der Arge denn als angemessenen Mietpreis genannt?
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (21.07.2009 um 21:35 Uhr) |
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#3
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Och menno ich komm hier nicht klar kann die Beiträge nicht lesen wiso dat denn???
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#4
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Hallo es ging nie um die Miete sondern darum das die Kleinste damals Säugling mit bei der großen im Zimmer schlafen kann. Es wären 3 Räume für 3 Personen. Also müsste ich im Wohnzimmer schlafen. So wurde es begründet.
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#5
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Hallo!
Du hast jederzeit das Recht einen Antrag auf Umzug in eine eine angemessene Wohnung zustellen. Allerdings werden die Leute von der Arge sicher sagen, dass es zumutbar wäre, wenn die beiden Kinder in einem Zimmer schlafen und du somit dein eigenes Schlafzimmer hättest.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#6
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Du solltest den Antrag jetzt noch einmal stellen, da deine Kleine definitiv nun kein Säugling mehr ist und die "normalen" allgemeinen Regelungen hinsichtlich qm-Zahl und Zimmeranzahl greifen.
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