Komplizierte Situation

  • Hi ihr grad mal euer forum durchgestöbert und viele artikel zum thema Wohnung unter 25 bei alg 2 gefunden, aber nichts was auf meinen Fall zutreffen würde.



    nun mal zur Beschreibung:



    Ich bin 21 Jahre alt und wohne seid Mai 2006 nicht mehr bei meinen Eltern. (bin im Streit ausgezogen)
    nach meinem Auszug folgten erst einmal Zivi dann diverse Jobs als Barkeeper unter anderem auch eine Festanstellung aber nichts davon war lange genug um mir Alg 1 zu sichern. Nun hat sich November letzten Jahres meine WG aufgelöst und ich bin notfallmäßig bei meiner Freundin untergekommen.
    Sie wohnt bei der Oma im Haus dies ist aber nur eine Notlösung da es keine eigene wohnung ist jeder rein und raus kann aus ihrem zimmer wie er will aus ihrer fam. und Ihr eigenes zimmer gerade mal ca 21 m² hat und unsre Beziehung fürs Zusammenziehen noch nicht lang genug besteht (es war nur damit ich halt nicht auf der Straße schlafen muss). Nun habe ich erst mal Alg 2 beantragt und folgende daten angegeben:


    Ich hab keinen Job ^^
    Ich wohne momentan als Notlösung bei meiner Freundin
    Ich bin bei ihr gemeldet aber nur mit ausnahme einwilligung der Oma da ich es ja sein muss für den Antrag
    Ich habe seid 2 Jahren weder Telephonischen geschweige denn Persönlichen kontakt zu meiner Familie
    Ich weiß aber das ich nicht zu meinen Eltern zurück kann da der durch mich frei gewordene raum Zu einer wohnung für meine Kranke Großmutter umfunktioniert wurde da sie nicht mehr alleine in einer andren Stadt wohnen kann
    Ich bin mit meiner Familie zerstritten seid 2 Jahren(hab ich nochmal extra in die Stellungname geschrieben)
    Sie muss keine Miete zahlen da das Haus ihrer Oma gehört
    Sie läuft zwar leider ab demnächst auch auf Alg 2 wir sind aber keine bedarfgemeinschaft da ich ja sobald ich kann da wieder raus soll und auch keine Kriterien wie gemeinsame einsicht der Geldverhältnisse usw erfüllen.


    Gut heute waren alle erforderlichen Daten beim Herrn der den Antrag bearbeitet da und er meinte zu mir: Ich müsse nicht mehr zu ihm und bekomme die tage meinen Bescheid.



    sou nun zu meinem Problem:


    Habe ich nun auf grund der Situation dass ich weder zu meinen Eltern zurück kann noch längere zeit bei meiner freundin bzw bei ihrer Oma wohnen kann die möglichkeit über die arge eine kleine natürlich den maßen bla bla entsprechende wohnung zu bekommen ( mir gehts ja nur um die eigenen 4 wände ich habe auch schon auf 18 m² gewohnt hab da kaum ansprüche)?


    Klar den Bescheid muss ich ja eh abwarten denke ich. Aber was kann ich dann machen auf was muss ich achten ich möchte nämlich nicht in eine falle laufen (arge beschliest ja ne bei deiner Freundin kannst nimmer wohnen aber eigene Wohnung weil unter 25 Zahlen wir nicht oder so etwas in der art)


    habe nämlich auch schon mit meinem Arbeitsvermittler nen Plan aufgestellt wie ich mein Leben wieder in den Griff bekomme und meine Ausbildung erweitern kann um wieder in den arbeitsmarkt zu kommen (stichwort Kinderpfleger zu Altenpfleger). Das hat mir nämlich schon eine neue Perspektive gegeben und das will ich auch durchziehn ned dass ich dann aus dem bezug falle weil ka was und dann das nicht machen kann und weiter Zeitarbeitfirmen abklappern muss ohne erfolg :-(


    Sorry schon mal für den langen Text und ich würde mich über Antworten bzw Hilfe freuen


    Gruß
    Dante


    Ps: ich steh momentan ziemlich unter Anspannung durch das ganze und da kommt meine Legasthenie voll bei mir durch ich bitte daher Rechtschreibfehler zu Ignorieren =)

  • Du müßtest bei der ARGE eine eigene Wohnung beantragen und natürlich dann auch die Erstaustattung.Da du ja bereits seit einigen Jahren nicht mehr zu Hause gewohnt hast läßt sich das ja sicher auch anhand von Verträgen nachweisen außerdem kann deine Freundin dir ja bestätigen das du bei ihr auf Grund der Größe des Zimmers nicht mehr wohnen kannst.

  • das is alles? weil die von dir genannten anforderungen (stellungsnahme zu den Wohnverhälltnissen der letzten 3 Jahre liegt schon beim alg2 antrag dabei und die bestätigung der Freundin wäre auch kein problem) sind ja ned grad schwer nachzuweisen


    also sollte ich sobald der Bescheid bei mir im Briefkasten liegt zur arge gehn eine wohnung mit erstaustattung usw beantragen auf grund der platz usw probleme bei meiner Notunterkunft?


    und noch mal zu der fallen Frage so etwas wie du musst raus bei der Freundin aber neue wohnung zahlen wir auf grund des alters nicht steht nicht zur gefahr?


    sry fürs nachbohren will mich nur absichern ned dass ich dann plötzlich dastehe und mir denken darf hätteste vorher lieber 2 mal nachgefragt ^^

  • Du wohnst ja nicht erst seit gestern nicht mehr zu Hause und da kann die ARGE nicht von dir verlangen dort wieder hinzuziehen zumal der von dir bewohnte Wohnraum ja gar nicht mehr zur Verfügung steht.Du hättest dir gleich eine Wohnung suchen sollen wo feststand das ihr die WG auflöst das haste bissel verpasst.Wenn der SB dir sagt das du ja polizeilich bei deiner Freundin gemeldet bist dann sag halt das ihr euch nicht versteht und du deshalb da raus mußt.Du bekommst sicher die Wohnung.Ich würde auch nicht erst warten bis der Bescheid da ist sondern gleich den Antrag stellen denn du mußt dir mehrere Wohnungen suchen und dir dann eine genehmigen lassen das dauert auch nochmal eine Weile.So schnell sind die in der ARGE auch nicht.