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maare

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  #1  
Alt 01.12.2008, 00:01
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Beiträge: 2
Standard maare

Weiß jemand ob es wirklich so ist ,das ich als Untermieter automatisch mit dem Hauptmieter
als Wohngemeinschaft gelte und daher nur Miete in der Höhe einer dreier Bedarfsgemeinschaft
erhalte?
In meinem Fall sind das 80,00E weniger als der erlaubte Mietsatz für zwei Personen.
Habe Wiederspruch eingelegt und wäre dankbar für Informationen diesbezüglich.
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  #2  
Alt 02.12.2008, 20:43
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Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 175
Standard

Du brauchst einen Untermietvertrag, in dem deine anteilige Kosten aufgeschlüsselt werden müssen!!
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