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#1
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hallo ihr lieben, habe eine frage
Habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt er hat vor gericht auf unsere gemeinsamme Wohnung verzichtet, (habe ihn nach gewaltschutzgesetz verklagt bzw ne einstweilige errungen) worauf er auf die Wohnung verzichtet hat. So nun ist es aber der fall das er a) bisher keine anstalten gemacht hat sich mit dem Vermieter in verbindung zusetzen um seinen teil des MV zukündiegen somit ist er noch.Mitmieter zahlt aber logischerweise auch nicht. egal jetzt bin ich aber leider arbeitslos geworden und erhalte nur 580€ Alg1 muss also ergänzendes Alg2 beantragen ich weiß das die Wohnung mit 530€ eigendlich zuteuer ist für 2 personen aber da es hier wirklich wenig günstigere Wohnungen gibt wird es nicht so einfach sein eine neue zufinden von der mein Sohn auch nicht durch die ganze Stadt zur Schule muss. Meine Frage wie lange übernimmt die Arge die tatsächlichen Mietkosten? Und habe ich eine Chance das die Arge die rückständigen Mietanteile Meines Ex-freundes übernimmt da er ja auch schon vor seinem auszug seinen mietanteil nicht mehr gezahlt hat bzw nur sehr sporadisch. |
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#2
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Hallo,
die ARGE wird vorerst die komplette Miete berücksichtigen, du wirst wohl aber eine Umzugsaufforderung bekommen und hast dann 6 Monate Zeit auszuziehen. Rückwirkend wird die ARGE den Mietanteil nicht zahlen, da eine Leistung immer erst ab Antragstellung gewährt wird. Du solltest also ganz schnell einen Antrag stellen. LG, Jalale. |
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