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Mietgrenze des Jobcenters rechtens?

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  #1  
Alt 03.01.2012, 18:27
miu miu ist offline
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 6
Standard Mietgrenze des Jobcenters rechtens?

Hallo,
ich bin grade auf der Suche nach einer Wohnung für 2 Personen.
Das Jobcenter meiner Stadt hat da folgende max. Werte festgeschrieben:
62m²
372€ Kaltmiete
Die Kaution kann man sich als Darlehn geben lassen, Provision jedoch nicht.

Es heißt in §22a(3):
"Die Bestimmung der angemessenen Aufwendung für Unterkunft und Heizung soll die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Sie soll die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt Berücksichtigen hinsichtlich:
1. der Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen,
2. der Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards,
3. aller verschiedenen Anbietergruppen und
4. der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen."

Nun Suche ich schon eine ganze Weile und hab für den heutigen Tag mal festgehalten, wie es so um den Wohnungsmarkt hier bestellt ist.

Ich habe nach 45-62m² Wohungen mit 2 Zimmern gesucht (kleiner finde ich für 2 Personen nicht zumutbar).
Alle Preise sind die Kaltmiete.

- immobilienscout24.de
30 Wohungen ~ 434,66€
7 Wohnungen bis 372€
davon 2 Absagen + 1 Wohnung nur für Mieter mittleren Alters (sind wir nicht)
insgesamt 4 mit Provision (2 mögliche Wohnungen ohne Provision, beide 45m²)

- immowelt.de
9 Wohnungen ~ 437,03€
1 Wohnung bis 372€ (mit Provision)

- immozentral.com
3 Wohnungen ~ 448,33€
1 Wohnung bis 372€ (mit Provision / Doppelbenennung immobilienscout24.de)

- Wochenpost (Lokales "Käseblatt")
keine Wohnung bis 62m², 3 Anzeigen für diese Stadt
(kleinste und günstigste Wohnung: 65m²/550€)

Bei diesen Durchschnittspreisen (bezeichnet mit "~") find ich es schon ziemlich schwer, eine Wohnung zu finden, die dem Jobcenter zusagen würde. Und 45m² sind auch schon verdammt klein für 2 erwachsene Personen. Zumal hier schon für eine Person alleine bis zu 47m² als angemessen angesehen werden.

Sind da die Vorgaben des Jobcenters überhaupt rechtmäßig?
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  #2  
Alt 03.01.2012, 19:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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die vorgaben kommen nicht vom jobcenter, sondern von den zuständigen politischen intutionen, also von den sozialvewaltungen, wohnungsbehörden u.s.w.

hier mal ein bundesweiter überblick:

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

das leben ist kein wunschkonzert, besanders dann nicht, wenn mal auf kosten der allgemeinheit lebt. wie ist das denn nun mit der schauspiel-ausbildung mit deinem freund ausgegangen? war wohl ein flop? :-)
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  #3  
Alt 03.01.2012, 19:28
miu miu ist offline
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 6
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Ist nicht mehr mein Freund
War mir dann auch alles irgendwann zu absurd.

Na, dass mit dem "Auf Kosten der Allgemeinheit leben" ist gut...
Ich mache grade ein FSJ, weil das Jobcenter mir nicht erlaubt hat 3 Monate Vorpraktikum für's Studium zu machen, um dann den restlichen Zeitraum bis zum Studium arbeiten zu gehen.
Mit dem Praktikum wär ich schon längst fertig.
Und ich hoffe doch, das alles nach meinem Studium "zurückgeben" zu können.
Nur bin ich eben grade in einer Notsituation und brauche Hilfe.
Und dass ich diese bekomme macht doch einen Sozialstaat aus.
Trotzdem möchte ich doch dabei menschenwürdig behandelt werden und nicht in eine Wohnung gesperrt werden, in der ich mich grad mal so umdrehen kann oder in der der Schimmel an den Wänden sprießt
Und das wünsche ich allen anderen Menschen auch.

Außerdem geht es hier grade darum, dass ich einfach kaum eine angemessene Wohnung finden kann und es anderen in dieser Stadt bestimmt ähnlich geht und ich deswegen in Frage stelle, ob diese Werte für diese Stadt überhaupt sinnvoll sind.
Freie Wohnungen gibt es ja genug. Aber nunmal kaum eine, die ich genehmigt bekommen würde.
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  #4  
Alt 03.01.2012, 19:34
miu miu ist offline
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 6
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Ich hab etwas für den Kreis Mettmann gefunden:

"Ausnahmen
Eine Überschreitung kann auch anerkannt werden, wenn der örtliche
Wohnungsmarkt tatsächlich keinen entsprechenden Wohnraum nach den vg.
Kriterien der Angemessenheit bietet. Soweit nachweislich aktuell kein
Wohnraum örtlich verfügbar steht oder eine Anmietung nicht möglich ist (z.B.
Absage der Vermieter), ist eine angemessene Überschreitung der og.
Quadratmeterpreishöchstgrenzen im Rahmen der Ermessensausübung
anzuerkennen.
Der Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit ist auch in
Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt oder auf andere Weise zu führen.
Die Begründung der Einzelfallentscheidung ist aktenkundig zu machen"

Danke für den Link.
Hilft aber vermutlich nicht, wenn es trotzdem 2 Wohnungen gibt, die angemessen wären.
Wenn auch verdammt klein.
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  #5  
Alt 03.01.2012, 19:41
miu miu ist offline
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Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 6
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Und noch etwas zur Provision:

"3.3.3 Maklergebühren
Maklergebühren können nur dann übernommen werden, wenn es dem/der
Hilfesuchenden nachweislich nicht möglich ist bzw. war, über Zeitungsinserate
oder auf andere Weise eine Unterkunft zu finden; insbesondere, wenn die
Inanspruchnahme städtischer Dienststellen erfolglos geblieben ist.
Maklergebühren dürfen nicht gefordert werden für die Vermittlung öffentlich
geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) sowie sonstiger preisgebundener
Wohnungen oder einzelner Wohnräume innerhalb solcher Wohnungen ( § 2
Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGBl. I 2004,
S. 1747 ff)"
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  #6  
Alt 03.01.2012, 21:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 302
Standard

Geht doch nach Berlin-Turtelhausen (Hellersdorf-Mahrzahn). Das ist das ostberliner Ghetto. Dort gibt es 3-Zimmer-Wohnungen für 350 € warm. Wenn du mit Lumpen rumläufst und keine schwarze Haut oder Haare hast bist du da im echten Hartz-Freundeskreis. Man grüßt sich und stößt Bierpulle gegen Bierpulle.

Das wird bald überall so sein wenn die die Preise so festschrauben. Es wird alles teurer aber nur in solchen Vierteln bleibts. Da müssen ja Slums entstehen.
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