Mietkaution als Darlehn?

  • Hallo zusammen.


    Das Jobcenter in Daun will meine Mietkaution nur als Darlehn "bezahlen".
    Jetzt höre ich aber immer wieder,das das gesetzeswidrig ist.
    Kennt jemand Urteile darüber,oder wo ich so etwas nachlesen kann?
    Vielen Dank schon mal in Vorraus

  • Das regelt § 22 SGB II:


    Zitat

    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

  • Hallo,


    Das ist schon soweit in ordnung, das eine Mietkaution als Darlehen gewährt wird.
    In manchen Fällen kann es sich sogar lohnen, direkt mit dem Vermieter über die ratenweise Einzahlung der Kaution über die Mietenabbuchung zu verhandeln.


    Es kann sich dann als " unbürokratischer " ergeben, wenn bis zum vollem Betrag der Kaution ein bestimmter Ratenbeitrag von ihm eingezogen wird. Auf diese Weise kannst Du Dir auch für den Fall einer neuen Arbeitsstelle die monatliche Überweisung an eine weitere Kostenstelle sparen.


    mfg


    allo