Mietobergrenze geändert?

  • Hallo,


    ich möchte in Düsseldorf eine neue Wohnung anmieten und habe nach langer Suche auch endlich eine angemessene Wohnung gefunden die den Kriterien der ARGE vor Ort entspricht (3 Personen, 593 EUR), die Mietobergrenze habe ich kurz vorher auch schriftlich von der ARGE vor Ort bekommen. Hier kann mans sich die Mietobergrenzen nochmal ansehen: http://www.zwd.de/zwd/pdf/B4KdU.pdf Und so stands auch auf der Homepage der ARGE vor Ort.


    Siehe auch: http://www.sozialleistungen.in…ine-miete-sein-12638.html


    Nachdem ich der Arge vorgestern aber das Wohnangebot vorgelegt habe teilte diese mir dann plötzlich mit, dass sich die Mietobergrenzen kürzlich geändert haben sollen (wahrscheinlich ab 01.12.2010?) und dass diese Wohnung nicht angemessen sei. Ich war irritiert und dachte, dass sich die Dame am Telefon geirrt hat, habe dann nochmal auf der Internetseite der ARGE geschaut und feststellen müssen, dass sich die Angaben dort tatsächlich geändert haben und das ohne jeglichen Vermerk oder Kommentar (denn jetzt steht da: 3 Personen, 578 EUR) : ARGE Düsseldorf | Unterkunft und Heizung


    Damit wäre die Wohnung jetzt 15 Euro teurer...


    Kann das jemand bestätigen? Und hätte ich trotzdem Anspruch auf die Wohnung, da das Wohnangebot vor dieser Änderung datiert ist und die Wohnung laut der Mietobergrenze die ich schriftlich von der Arge erhielt, eigentlich angemessen ist?