Mietübernahme bei neuer Wohnung

  • Hallo, ich habe da mal eine Frage:


    Meine Familie und ich müssen jetzt erneut umziehen. wir bezahlen momentan 560Euro Warm Meite, das sind 60 Euro zu viel Kaltmiete die wir selber tragen.
    Die neue Wohnung Kostet 488Euro Warm, also 72 Euro günstiger aber immer noch 40Euro Kaltmiete "zu viel".


    Ich weiß, es gibt ein Gesetz, das die ARGE mindestens das übernehmen muss was sie vorher übernommen hat, allerdings weiß ich nicht, ob sich das auf die Nettokaltmiete bezieht, oder auf die Warmmiete. Wisst ihr was darüber? Oder könnt ihr mir sagen wo ich das finden kann?


    LG

  • Habt Ihr eine Aufforderung zum Umzug erhalten?
    Ist die neue Wohnung genehmigt worden, vom Amt ? (Kann ich mir zwar nciht vorstellen, wenn Sie teurer ist.)
    Die genauen Beträge erhaltet Ihr, durch einen Anruf der Hotine der Arge; ganz unverbindlich. Mit denen könnt Ihr entsprechenden Wohnraum suchen und gehmigen lassen, VOR Unterzeichnung des Mietvertrages.
    ^^Ist zwar keine genaue Beantwortung Eurer Frage, aber Information dennoch.

  • Nein wir haben keine Aufforderung erhalten. Wir müssen aus unserer Wohnung raus, weil diese voller Schimmel ist. Ob die ARGE da genehmigt oder nicht, spielt keine Rolle, da es um unsere Gesundheit geht. Wir haben der ARGE das mittgeteilt und haben ja jetzt eine neue Wohnung gefunden.


    Ich brauche einfach dieses Gesetz wo drin steht das die minimum das übernehmen muss was sie vorher übernommen hat. Damit ich einfach was dagegen machen kann wenn die sich weigern. Vor allem auch wegen der Mietkaution bzw einem allgemeinen Darlehen, wie das gehandhabt wird.


    Hoffe mir kann einer helfen...

  • Es gibt beim Amt Broschüren wo steht was Euch an Miete, Neben- und Heizkosten zusteht. Die Berechnung ist so, dass Euch eine Bestimmte m² Wohnfläche zusteht davon wird errechnet wie viel Heizkosten dazukommen plus den Nebenkosten. Das ganze ist dann der Betrag den Ihr vom Amt bekommt ( Kosten für Unterkunft und Heizung ). Wenn es etwas teurer ist kann man den Rest auch von der Regelleistung bezahlen vorausgesetzt das Amt genehmigt es.


    Noch ein paar Seiten die helfen könnten.


    http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug
    http://www.hartz-4-empfaenger.de/miete-und-versicherung

  • Ich komme aus RLP - Kreis Altenkirchen.
    Die Sache ist diese, das meine jetztige Wohnung 60 Euro zu teuer ist die ich selbst bezahle. Jetzt wo iich umziehen muss ist die neue Wohnung 72 Euro günstiger.


    Das Amt übernimmt zur Zeit 500 Euro warm, die neue Wohnung kostet warm 488 Euro, allerdings wollen die nicht alles übernehmen. Deswegen suche ich nach dem Gesetz das besagt, das die ARGE mindestens das übernehmen muss was sie vorher übernommen hat und ob es sich dabei um die Kalt oder Warmmiete handelt...

  • Zitat

    Deswegen suche ich nach dem Gesetz das besagt, das die ARGE mindestens das übernehmen muss was sie vorher übernommen hat und ob es sich dabei um die Kalt oder Warmmiete handelt...


    dieses gesetz gibt es nicht. § 22 des sgb2 sagt dazu lediglich folgendes:


    2)

    Zitat

    Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.