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Nebenkosten erhalten u.nun abgezogen

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  #1  
Alt 02.01.2012, 09:18
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Beiträge: 45
Standard Nebenkosten erhalten u.nun abgezogen

Hallo und ein gesundes neues Jahr wünsch ich euch.

Habe eine Nebenkostenabrechnung im Dezember erhalten und diesr Betrag wurde mir nun wieder abgezogen.

Ich könnt das ja verstehen wenn von der Arge die Nachzahlungen übernommen werden und sie dann dafür auch die Guthaben bekommen würden.

Aber die Übernehmen die doch gar nich, ich habe im letzten Jahr 1x 180,- Nachzahlen müsssen und 2x umdie 60,- und die Nachzahlungen habe ich von meinem bisschen aus meiner Tasche zahlen müssen, da das was die Arge überweißt weder Miete noch gas und wasser abdeckt.

Das heißt doch wenn ich Guthaben habe hat die Arge an mich zuviel gezahlt und will das wieder, versteh ich ja irgendwie.
Aber wenn ich nachzahlungen habe haben die mir doch zu wenig gezahlt in dem Sinne, zwar nach abschlag aber zu wenig.Warum bekomm ich das dann nich wieder?

U mein Kaminholz is auch nich gerade billig, das bezahl ich auch selber da bekomm ich doch auch nix von denen.
Ich find das so ungerecht.

Kann mich so nich über die Arge beschweren, da auch wenn meine Eltern Geld zu Wheinachten und Geb. für die Kids überweisen nichts abgezogen wird.

Aber das find ich trotzalledem nich ok.
Reg mich so darüber auf das sie das Guthaben kassieren aber die nachzahlungen auf mir sitzen bleiben.
Schlaf seit 14 tagen kaum noch weil ich mich da so drüber aufrege, das ich nich wieder runter komme.

Warum dürfen die das machen?Das is alles so ungerecht.

Da fällt mir noch was ein,im letzten Jahr gab es auch eine Nachzahlung, die wurde nicht mit angerechnet.Versteh die welt nich mehr, is mir echt ne nummer zu hoch.

Geändert von Snoopy2010 (02.01.2012 um 09:25 Uhr)
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  #2  
Alt 02.01.2012, 09:52
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Beiträge: 1.916
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Hallo Snoopy,

gemäß § 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Wenn also diese € 180 + 2 x € 60 nicht übernommen wurden, dann hat entweder beim Jobcenter jemand gepennt oder die nachzuzahlenden Beträge wurden als unangemessen angesehen. Allerdings solltest Du diesbzgl. einen Bescheid bekommen haben, aus welchem der Grund der Übernahmeverweigerung hervorgeht.

Da das Jobcenter in der Regel solche Nebenkostennachforderungen übernimmt, hat es natürlich auch das Recht anfallende Guthaben einzufordern.

Gawain
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  #3  
Alt 02.01.2012, 10:00
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Um was für eine Nachzahlung handelt es sich denn überhaupt?
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  #4  
Alt 02.01.2012, 11:44
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is eine GasRechnung wo ich das Guthaben habe.
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  #5  
Alt 02.01.2012, 11:46
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Mit welcher Begründung wurde denn die Übernahme der Nachzahlung im letzten Jahr abgelehnt? Hast Du da keinen Bescheid bekommen?
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  #6  
Alt 02.01.2012, 11:49
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wie die übernehmen die nachzahlungen? Is mir ja ganz neu.Wusste ich nich, woher auch wenn einem keiner was sagt.Müssten die mir das nich gesagt haben, das sie die nebenkosten übernehmen und muss ich das beantragen?

gesehn haben die das ja immer auf der Abrechnung die ich einreichen musste, was ich nachzahlen muss.

da stand noch nie was warum die das nich übernehmen würden.Hatte ja jetzt auhc das erstemal was auf meinem bescheid stehen das die mir was abziehen.

das guthaben vom letzten jahr war die Stromrechnung, die wird ja nich angerechnet.Das heißt Strom könnt ich ganz viel Nachzahlung haben da dürften die nich ran.
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  #7  
Alt 02.01.2012, 11:50
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Registriert seit: 19.01.2010
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war strom, hab ich gerade gesehen.also irrrelevant.

jetzt ist es gas
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  #8  
Alt 02.01.2012, 11:55
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Zitat:
war strom, hab ich gerade gesehen.also irrrelevant.

jetzt ist es gas
Alles klar!
Damit besteht die Verrechnung des Guthabens aus Deiner Gasrechnung zurecht... leider.
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  #9  
Alt 02.01.2012, 11:57
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ja schon klar,is auch ok aber die anderen nachzahlungen war ja nich Strom die waren entweder gas oder wasser und das hab ich immer allein tragen müssen
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  #10  
Alt 02.01.2012, 12:32
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Geht ein wenig durcheinander jetzt .

Warum musstest Du die Nachzahlungen für Gas oder Wasser in der Vergangenheit alleine tragen? Das Amt muss doch dazu irgend etwas gesagt oder geschrieben haben.
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