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#1
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Hallo,
ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wie ein Forum funktioniert also hoffe ich das ich Das jetzt richtig mache... demnach habe ich also eine Frage... wenn die Mutter Rente bezieht und die Tochter über 25J ist und Alg 2 bezieht und Beide zusammen ziehen möchten wie wird Das dann gerechnet??? Die Rente ist jedenfalls zu klein um Beide zu finanzieren. Darf die Wohnung dann nur die Kosten eines 2 Personenhaushaltes sein oder geht es dann auch mit Untermietverträgen, also wie bei einer WG? Egal wo ich versuche etwas heraus zu finden wird immer nur erklärt wie es bei unter 25 J. gerechnet wird. über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Geändert von sinahoney (02.12.2008 um 10:02 Uhr) |
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#2
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Du könntest mit deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft bilden dann bekommst du normal ALG2 und einen Anteil für die Miete.
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#3
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also kann ich mit meiner Mam zusammen ziehen und eine X beliebige Wohnung wählen???
es geht mir ja nur darum zu wissen ob wir dann eingeschrenkt in der Wohnungswahl wären oder nicht. |
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#4
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Ihr müßt euch eine Wohnung suchen die das Amt auch bezahlt Z.B.halt drei Zimmer wo du dann auch dein Eigenes hättest und den Rest mit deiner Mutter zusammen benutzt.Die größe muß eben angemessen sein aber da fragst du einfach mal nach bis zu wieviel qm ihr dann haben dürft.Ich glaube das sind wohl so 55-60.
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#5
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hhhmmm...
Nee dann sind wir ja doch eingeschrenkt. Dann nehme ich mir lieber eine kleine Wohnung und muß halt in einem Jahr nochmal umziehen... trotzdem danke |
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