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#1
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Hallo
Ich werde diesen Monat 21, bin seit 7 Monaten Mutter, alleinerziehend und auf Hartz 4 / ALG 2. Nun ist es so dass ich noch bei meiner Mutter lebe es dauernd streit und kein eigenes Zimmer für mein Kind gibt. D.h. Meine Tochter und ich leben zusammen in einem 15 qm kleinen Zimmer. Meine Fragen lauten nun: Darf ich Ausziehen? Wie groß darf die Wohnung sein bzw. wieviel darf sie kosten? Ich hätte nämlich eine Wohnung in Aussicht 2 1/2 Zimmer, 65 qm, 445 € Warmmiete. Wäre das noch im Bereich des möglichen oder ist das zuviel? Würde mich sehr über schnelle Antworten freuen. Danke im vorraus Leyza |
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#2
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Hallo!
So wie es aussieht, darfst du ausziehen, da deine jetzige Wohnsituation für dich und dein Kind bei einem 15qm großen Zimmer in keinster Weise angemessen und zumutbar ist. Die neue Wohnung für dich und dein Kind darf 444,-€ / warm kosten. Regional kann dies in Deutschland auch schwanken. (Aus welcher Stadt kommst du denn?) Dein Wohnungsangebot passt damit soweit. Vielleicht kannst du den Vermieter ja überzeugen, den Mietpreis um 1,-€ zu senken, dann passt es (zumindest hier in Berlin) zu 100% in die Angemessenheitskriterien des Jobcenters. Du solltest dir ein Wohnungangebot geben lassen und dies bei deinem zuständigen Jobcenter einreichen, ggf. einen Termin vereinbaren und direkt vorsprechen. Auf jeden Fall ein Begleitschreiben dazu tun, weshalb der Auszug notwendig ist. Bevor das Jobcenter deinem Umzug nicht zugestimmt hat, solltest du keinesfalls einen Mietvertrag unterschreiben, da das dann im Nachhinein Ärger geben könnte mit der Behörde. Eine evtl. anfallende Mietkaution kannst du als Darlehen beantragen. Viel Erfolg! arimee Geändert von arimee (11.07.2008 um 10:00 Uhr) |
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