u25, Kind, alleine -> auf Wohnungssuche

  • Hallöchen,


    Eine Freundin von mir hat ein Problem. Sie musste wegen Ungezieferbefall in 3 nebeneinanderliegenden Häusern aus ihrer Wohnung raus und zog mit ihrer 1 jährigen Tochter zu ihrer Mutter zurück. Die Mutter geht jetzt allerdings nach Bayern und sie bleibt hier in Dortmund. Die ARGE hat ihr die Wohnungssuche genehmigt und sie hat auch eine gefunden.


    Nun kommt ihr die ARGE mit einem NEIN um die Ecke, da die Wohnung "angeblich" nicht im Rahmen liegen würde. Sie dürfe alleine mit Kind 413 Euro inkl. NK. Seit wann werden Nebenkosten auf die Höchstkaltmiete angerechnet? Da kann doch was nicht stimmen, oder?


    Ich bin mit Frau und 2 Kindern im Juni erst umgezogen. Da war es noch so, dass die Kaltmiete interessiert hat und die Nebenkosten völlig egal waren, denn die müssen in voller Höhe übernommen werden und da hat mich auch kein Mensch nach gefragt.


    Gibt es da Änderungen oder ist das schlicht quatsch seitens der ARGE? Wer kann mir dazu Infos geben??


    LG Marc

  • Nein, das ist kein Quatsch! Die Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und diese müssen als Gesamtes angemessen sein. Du kannst ja mal für Deine Freundin checken, wie hoch die KdU in ihrer Region sein dürfen. Nutze dazu bitte den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.


    Gawain

  • Zitat

    330 € Kalt + 120 NK. Sagt sie kostet die Wohnung, mit einer Größe von 62 m²...


    Da die Nk bereits den Abschlag für Heizung beinhalten, sollte diese Wohnung angemessen sein, aber unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages vom Amt genehmigen lassen! Die Aussage des Jobcenters ist in diesem Falle etwas missverständlich.
    Deine Freundin sollte die SB darauf aufmerksam machen, dass besagte € 413,51 keine Heizkosten beinhalten!


    Gawain

  • Ja super, ich danke dir hierfür erst mal. Ich werde das so weitergeben.


    Aber mal eine andere Frage, was kann mir denn schlimmstenfalls passieren, wenn ich OHNE Genehmigung der ARGE einen Mietvertrag unterschreibe und denen sage ich bin umgezogen, hier meine neue Adresse und die Miete kostet so und so viel?


    Ich höre dafür verschiedenste Aussagen. Der eine sagt, geht klar, kann man machen, nur der Umzug wird dann nicht bezahlt aber bezahlen müssen die die Miete auf jeden Fall und so...

  • Ohne Genehmigung umzuziehen verpflichtet das Amt nicht die neuen, höheren KdU zu bezahlen und Du würdest auch auf einer eventuellen Nebenkosten-Nachzahlung sitzen bleiben.
    Aber warum das riskieren, wenn besagte Wohnung doch angemessen ist?