Umzug in einen anderen Landkreis

  • erstmal ein nettes hallo an alle =)


    zu meinem problem...
    Ich habe eine 3-zimmer-whg(ca 70 m²) und meine freundin mit kind eine ca 55m².
    wir wollen nun hier wegziehen, wegen einstieg in den ersten arbeitsmarkt.


    wir waren auch shcon bei vorstellungsgesprächen und haben auch dieses thema dort angesprochen zwecks umzug doch jedem arbeitgeber war die dauer dann bis zum antritt zur arbeit zu lange zwecks einem umzug.
    und genau aus diesem grund bekomme ich und auch meine freundin keine "zusicherung auf arbeit" somit man dann "umzihen darf".


    wir haben es nun doch versucht eine zustimmung zubekommen was zwar mit sehr geringen chancen gleich zustellen ist...doch versuch macht klug.


    zum sachverhalt....wie gesagt hier jeweils jeder eine whg und dort dann in eine 3raum mit ca 70m² zu dritt zu einer KM von 350 + NK 130 + 10 Stellplatz


    hier zur zeit zusammengezogene mieten ca 550-600euro.
    zu erst wurde uns bei der arge gesagt naklar das sei kein problem da dann dadurch ja auch kosten gesenkt bzw gespart werden (haben wir uns auch gedacht)
    nun wurde uns aber mitgeteilt das dies egal sei und eine zustimmung "nur" auf die begründung das dort der arbeitsmarkt besser als in unserer provinz hier sei, ist ein umzug kaum möglich. doch gute chancen die whg dort bezahlt zubekommen sind sehr hoch.
    versteh ich diese idiotie einfach nicht oder sind wir zu dumm dazu?


    also aus eigenen kräften diesen umzug zu meistern schaffen wir finanziell gesehen nicht. 2 wohnungen aufzulösen sind jeweils a 3monate kündigungsfrist ist/wäre (bei einer wird versucht einen aufhebungsvertrag zu veranlassen. und dann mit 2wohnungen ca 250km weiter zu ziehen wäre vom LKW mieten bis hin zur durchführung (benzin für die kilometer) nicht möglich (personal wäre privat).


    kann uns da ggf jemand bei beraten wie wir das am besten anstellen können das wir diesen "schrecklichen" umzug bezahlt bekommen würden?
    also wäre ja nicht so das ich dort nicht anfangen könnte zu arbeiten, doch ich muss dem arbeitgeber eine whg vorweisen ohne diesen vorweis würde er mir auch keine zusicherung zur arbeit aushändigen.


    Wir verlieren hier den letzten rest hoffnung an das system, wir werden ja mittlerweile in diesem aspekt doch regelrecht gezwungen hier zu bleiben (ALG II Empfänger) und ggf 1-euo-jobs sofern vorhanden anzunehmen damit etwas mehr bei rausspringen könnte.
    soll das so sein?


    Wir bedanken uns schon im vorfeld über alle anworten!
    MfG