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#1
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Hallo.
Ich habe eine Freundin mit Kind (mein eigenes) also nicht verheiratet! Sie geht voll arbeiten und ich beziehe Hartz 4. Wir wohnen zur Zeit in der Platte - Miete beträgt 360 EUR warm. Nun möchte Sie in die Nähe Ihrer Eltern ziehen in ein Reihenhaus was 450 EUR kalt kosten würde. Nun möchte ich selbstverständlich mit aber da gibt es doch bestimmt Komplikationen mit dem Amt oder? I
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#2
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Wenn du mit Ihr zusammenwohnst dann ja! Die ARGE wird dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen! Das Einkommen deiner Freundin wird dann auch auf dich angerechnet
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#3
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Hallo,
wenn der Mietvertrag nur auf den Namen Deiner Freundin läuft, kann die ARGE meiner Meinung nichts machen. Man kann sich auch trennen und Deine Freundin sucht sich erstmal alleine eine Wohnung und Ihr zieht irgendwann wieder zusammen. Deiner Freundin kann die ARGE keine Vorschriften machen, denn Sie arbeitet voll und bekommt nichts vom Staat. |
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