Umzug nach Rückkehr nach Deutschland

  • Hallo,
    ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. :)


    Folgende Situation:


    Ich habe die letzten 2 Jahre im Ausland studiert und gelebt. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mein Studium gerade abgeschlossen. Ich möchte jetzt wieder zurück nach Deutschland, aber habe natürlich keine Wohnung. Ich bin zwar noch bei meinen Eltern gemeldet (wegen der Post), aber ich habe dort keine Unterkunft und kann aufgrund meines Alters (30) und das meiner Eltern dort nicht mehr wohnen.


    Ich gehe davon aus, dass meine Arbeitslosigkeit nur vorübergehend sein wird - jedoch weiß ich noch nicht, in welcher Stadt ich zukünftig arbeiten werde. Das Amt hat mir bereits bestätigt, dass mir eine Unterkunft gemäß den Vorgaben bezahlt werden würde. Weitere Informationen habe ich leider nicht bekommen


    Nun zu meinen Fragen:


    - Kann ich den Wohnort, wo ich jetzt hinziehen möchte, frei bestimmen? Ich habe, da ich dort bereits länger gelebt habe, viele Freunde in Dresden. Ich kann mir auch vorstellen, dort zu arbeiten. Kann ich jetzt einfach nach Dresden ziehen?
    - Wenn ja, was muss ich alles beachten?
    - Kann mich das Amt zwingen, in dem bisherigem Bezirk (also dort, wo meine Eltern leben und wo ich bis dato gemeldet bin), eine Unterkunft zu suchen? Dies würde für mich kein Sinn ergeben, da ich in Schleswig Holstein mit Sicherheit keinen Job mit meiner Spezialisierung finden würde.



    Ich kann leider nicht vor Ort nachfragen, da ich gerade für zwei Jobinterviews im Ausland bin (die Stellen passen jedoch nicht zu meinem Profil). Ich würde nach meiner Rückkehr gerne sehr sehr zeitnah umziehen.


    - Muss ich irgendwelche Anträge VOR Umzug und Anmietung eines WG Zimmers in Dresden stellen? Wenn ja, formlos oder formgebunden? Aufgrund der kurzfristigen Arbeitslosmeldung habe ich auch noch keinen Bescheid (geschweige denn alle Unterlagen abgeben können, da ich gleich wieder zu Interviews musste. Ich habe mich bisher also NUR arbeitslos gemeldet).


    Sorry, wenn ich aus eurer Sicht recht einfache Fragen stelle - ich bin zum ersten Mal in dieser Situation.


    VLG
    Tim

  • Super - vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass mein Bescheid noch nicht offiziell durch ist (da noch Unterlagen einzureichen sind).


    Ist der Antrag auf Übernahme der Mietkosten an eine Form gebunden oder ist es ein formloser Antrag? In dem Forum habe ich gelesen, dass es mitunter 2 Wochen dauern kann, bis das entschieden wird - in diesem Zeitraum ist aber wahrscheinlich das Zimmer schon weg. Da ich erst in 10 Tagen wieder in Deutschland bin, schaue ich mir gerade online schon WG Zimmer an. Gibt es ein beschleunigtes Verfahren?


    Habt ihr einen Tipp, wie ich die Zeit zwischen Rückkehr und Genehmigung des WG Zimmers möglichst kurz halten kann?