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Unterschrift Mietvertrag

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  #1  
Alt 04.01.2012, 12:32
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Registriert seit: 05.10.2011
Beiträge: 2
Standard Unterschrift Mietvertrag

Hallo,

wenn ich das Mietangebot (Expose) der ARGE geschickt habe und die dieses genehmigt hat, darf
ich dann den Mietvertrag unterschreiben oder muss ich diesen Vertrag ebenfalls vorlegen und genehmigen lassen?

Gruß
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  #2  
Alt 04.01.2012, 12:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Nach Genehmigung der Wohnung darfst Du den Mietvertrag unterschreiben und Du wirst ihn aber auch vorlegen müssen, damit das Jobcenter sieht, dass Du hinsichtlich der Miethöhe nicht geflunkert hast

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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