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#1
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Hallo,
wenn ich das Mietangebot (Expose) der ARGE geschickt habe und die dieses genehmigt hat, darf ich dann den Mietvertrag unterschreiben oder muss ich diesen Vertrag ebenfalls vorlegen und genehmigen lassen? Gruß |
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#2
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Nach Genehmigung der Wohnung darfst Du den Mietvertrag unterschreiben und Du wirst ihn aber auch vorlegen müssen, damit das Jobcenter sieht, dass Du hinsichtlich der Miethöhe nicht geflunkert hast
![]() Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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