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#1
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Ich (ALG-II-Bezieherin) möchte mit meinem Freund (Student) auf Grund von baldigem Nachwuchs in eine gemeinsame Wohnung ziehen.
Nach langer Suche haben wir eine Wohnung gefunden, die für uns perfekt wäre, allerdings ist sie zu teuer und würde uns so nicht genehmigt werden. Der Vater meines Freundes ist beruflich mindestens 1-2 mal im Monat in unserem Wohnort und würde gerne Untermieter in unserer Wohnung werden. Zum einen, um sich das Suchen eines Hotels zu sparen und zum anderen, um uns bei der Kostenproblematik zu unterstützen. Wäre das wohl eine Möglichkeit, um die Wohnung vom Amt finanziert zu bekommen? (natürlich nur den Teil, der uns zusteht und nicht die gesamte Miete) Der Vermieter der Wohnung wäre damit einverstanden und wir würden einen Untermietvertrag aufsetzen, der die Nutzung des Zimmers, sowie die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad regelt. Und kann man in diesem Untermietvertrag festlegen, dass wir das Zimmer in seiner Abwesenheit nutzen dürfen? Lieben Dank für eure Hilfe! |
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#2
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Märchenstunde!!°
das sehe ich kritisch, denn wenn sich der vater da sich dann polizeilich nicht anmeldet, dann wird evt. vermutet, dass ihr lediglich eine permanente finanzielle unterstützung erhaltet. ( so ist es wahrscheinlich auch) man wird euch das also als einkommen anrechnen. denn mit diesem satz ist eigentlich alles gesagt: Zitat:
Geändert von lacki (18.12.2011 um 23:43 Uhr) |
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#3
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Da kann ich mich nur lacki anschließen... schier aussichtslos dieses Unterfangen, man würde sich beim Jobcenter vor Lachen auf die Schenkel klopfen
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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