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Verkauf Haus, Kauf Eigentumswhg

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  #1  
Alt 20.11.2009, 15:08
Hase57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verkauf Haus, Kauf Eigentumswhg

Hallo liebe Forum-Leser,
ich bin 57 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, eines davon lebt bei uns (22Jahre) und
bin arbeitslos seit 01.07.2009.
Ich möchte unser Zweifamilienhaus ca.180 qm für ca.200 000 Euro verkaufen und gleichzeitig dafür eine Eigentumswhg mit ca. 100 qm für ca. 200 000 Euro kaufen. Das Haus ist Schuldenfrei und mein 22- jähriger Sohn zieht mit ein.

Welche Probleme können auftreten? Hoffe Ihr könnt mir helfen, danke und gruß Hase57
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  #2  
Alt 21.11.2009, 19:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Wenn du erst seit Juli dieses Jahres arbeitslos bist, erhälst du derzeit ja noch ALG I. Zu der Zeit kannst du noch mit deinem Vermögen tun und lassen, was du willst, es sei denn, du erhälst bereits aufstockendes ALG I. In den Anträgen ALG II betreffend (also das sog. H IV) wird immer auch danach gefragt, was man in den vergangenen drei Jahren an Vermögen hatte, das nicht mehr "da" ist, und nachweisen muß, was damit geschehen ist. Deine Umwandlung - sozusagen - von Haus in ETW, die dann vermutlich angemessen ist, wäre sinnvoll. Wie die Ämter das bewerten, ist im Einzelfall unterschiedlich. Könnt ihr nicht einfach im Haus wohnen bleiben und du läßt deinen Sohn mit ins Grundbuch eintragen? würden die Ämter auch diesbeüglich prüfen und Fragen stellen,aber es gibt ja auch Fälle, in denne "die bösen" Kinder ihren Erbteil noch zu Lebzeiten der Eltern beanspruchen ... Und Eigentum, das nicht nur dem ALG II-Empfänger gehört, läßt sich nicht gut erkaufen bzw. gar nicht und wird nicht angerechnet.
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  #3  
Alt 22.11.2009, 18:59
Hase57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke lirafe für die rasche Antwort,
Die Möglichkeit im Haus wohnen zu bleiben besteht, ebenfalls die Möglichkeit das unser Sohn in das Grundbuch eingetragen wird. Welche Vorteile bietet das?
Anmerkung! Meine Frau ist alleinige Eigentümerin (auch im Grunduch eingetragen).
Unsere Bedenken sind, das das Haus bzw. die obere (der beiden Whg.en) in der der Sohn zur Zeit mietfrei wohnt, vermietet werden müsste (ab Hartz 4)....
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  #4  
Alt 22.11.2009, 19:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Wenn ich es richtig verstanden habe, lebt dein 22jähriger Sohn bei euch, ok. Und weiter, falls richtig verstanden jetzt aus deiner Antwort, handelt es sich bei dem Zweifamilienhaus um zwei separate Wohnungen, so dass sich also der von dir eingangs genannte Wohnflächenraum auf diese zwei verteilt? Das wäre gut und würde einiges vereinfachen. Auch noch belangreich wäre zu wissen, was dein Sohn, also der bei euch lebende 22jährige, macht. Seinen Schulabschluss dürfte er ja nu` eigentlich schon haben, so dass er entweder also arbeitssuchend ist, eine Ausbildung macht oder studiert. Das spielt bei dem Ganzen auch eine nicht unerhebliche Rolle, aber so wie sich das jetzt darstellt, würde ich wirklich das Haus halten und die Regelungen insgesamt so gestalten, dass es "geht". Also die Wohnung oben "fremd" zu vermieten würde ich als letzte in Betracht ziehen; das wird wohl nicht nötig werden. Wenn ich die weiteren Infos weiß, können wir vermutlich etwas konkreter werden. Falls du diese Infos hier nicht im Forum öffentlich schreiben willst, kannst du mir das in einer PN schicken, aber interessant - auch für andere Teilnehmer, die immer mal ähnliche Fragen haben -, wäre es schon.

Gruß. Lirafe
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  #5  
Alt 22.11.2009, 20:07
Hase57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nochmals danke für die rasche Antwort.
Meine Frau und ich leben in der unteren Whg. und mein Sohn in der oberen. Es sind zwei seperate Whgen in einem Haus. Ebenfalls ist die Wohnfläche von ca. 180qm auf zwei Whgen verteilt. Mein 22-jähriger Sohn hat seine Lehre beendet und ist berufstätig. Meine Frau ist nicht berufstätig (Hausfrau).

gruß Hase57
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