Verzweifelt...

  • Hallo zusammen,


    bin durch Zufall auf diese Gelandet.


    Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie bei meinem Problem helfen.


    Ich bin sei dem 01.02.2012 Arbeitslos. Mir steht aber kein Arbeiislosengeld zu, weil ich dem Arbeitsmarkt nich zur Verfügung stehe.
    Deshalb musste ich zum JobCenter und dort einen Antrag auf ALG II stellen.
    Den habe ich auch gestellt, am 02.02. und auch dierekt einen Termin für die Abgabe erhalten.


    08.02. musste ich nochmals hin um den Antrag abzugeben. Dort hat der Herr aber gesagt, dass wohl noch einige Unterlagen fehlen, die mir bei dem ersten gespräch (02.02.) nicht ausgehändigt wurden.


    Musste dann diese Unterlagen zusammenstellen, kopieren und ausfüllen. Habe diese LEIDER per Post versichkt.
    Die IDIS haben zwei Adressen auf dem Briefkopf. Habe es natürlich an die Falsche Addy geschickt.


    01.03. und nicht wirklich was auf dem Konto. Mach mir sorgen bezüglich der Miete. Habe im JC angerufen und gefragt was denn nun sache ist. Habe kein Bescheid und Miete ist fällig. Miete Feb. musste ich auch aus eigener Tasche zahlen und für März von Papa geliehen.
    Meine Unterlagen sind wohl noch nicht da! Will mir neue zuschicken damit ich die nochmals ausfülle usw.


    Habe die auch erhalten und ausgefüllt. Bin aber pers. dahin und habe die abgegeben.


    Ich selber habe nur noch 150 EUR auf dem Konto.


    Habe heute ein Tolles Schreiben erhlten.


    Berücksichtigung der Unterkunftskosten!!


    SCHOCK


    Ich habe eine drei Zimmer Wohnung. 78qm, 630EUR Warm.
    Lebe seit dem 01.08.2011 mit meinem Sohn dort.
    Mein Mann kommt am 24.03. nach DE.


    Die sagen meine WG ist zu groß!!
    Und das ich mir was anderes suchen soll...


    Woher???


    Ich bin total Verzweifelt...


    Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

  • Zitat

    Mir steht aber kein Arbeiislosengeld zu, weil ich dem Arbeitsmarkt nich zur Verfügung stehe


    wenn du dem aebeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, dann gibt es auch kein Hartz4 alias ALG II. Also sozialhilfe beantragen.
    warum stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung?
    und wenn dein mann, der am 24.03. nach D kommt, bekommt er 3 monate keine Leistungen. auch wenn ihr dann zu dritt in der wohnung seid, könnte die wohnung zu groß sein. in Berlin werden 542 € unterkunftskosten warm für einen 3-personenhaushalt bezahlt.


    hier findest du weitere informationen zu Kosten der Unterkunft in weiteren Städten und Landkreisen:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

  • @ lacki - ich denke mal weil sie ein Kind hat und dies nicht in einem Kinderhort untergebracht werden kann, somit wird sie dem SB gesagt haben wie soll ich denn mit Kind arbeiten gehen ich kann es ja schlecht alleine Zuhause lassen und der wird dann gefragt haben, Sie stehen also dann dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung und naiv wie Frauen dann sind, wird sie mit "ja" geantwortet haben, nicht wissend das dies dazu führt, dann keinen Anspruch auf Leistungen zu haben, weil man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und dies eigentlich zu lösen ist wenn man eine Tagesmutter findet! So werden nicht Rechtskundige Bürger einfach um das gebracht was Ihnen von Reshtswegen eigentlich in diesem Lande zusteht -.von wegen alle müssen sich an die Gesetze halten ! hahahaha :D :D :D


    Wir können ja wetten ob das genau so abgelaufen ist! ?