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Vom Amt geforderteter Umzug

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  #1  
Alt 04.01.2012, 16:05
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Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Frage Vom Amt geforderteter Umzug

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.

Im November 2011 habe ich einen Brief bekommen das meine Wohnung eine unangemessene Miethöhe hat
und ich deshalb umziehen muss. Dieser unangemessene Wohnraum ist entstanden, weil meine Tochter vor
einem Jahr ausgezogen ist.
Ich habe darauf hin sofort angefangen mir eine Wohnung zu suchen, was in Essen nicht so leicht ist.
Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die kostet aber 220,- €. Damit liegt sie 2,50 € über über 217,50 €.
Beim Amt erklärte man mir das es keine Kulanzhöhe mehr gibt, auch nicht für 2,50€.
Ich habe einen schriftlichen Nachweis das so die Wohnung nicht übernommen wird.
Sind diese Angaben richtig, oder ist das nur eine Willkür der Bearbeiterin.

Außerdem fällt eine Courtage an von 2 Monatsmieten + Mehrwertsteuer. Da auch die Auskunft, das es nicht
vom Amt übernommen wird. Auf die Frage, ob ich dafür ein zinsloses Darlehen haben kann. Kam wieder eine
ablehnende Antwort. Es ist 10 Jahre her als ich das letzte mal umgezogen bin. Gibt es wirklich keine
Möglichkeit dafür ein zinsloses Darlehen zu bekommen ?

Ein weiteres Problem ist die Organisation des Umzuges. Da sagte mir die Bearbeiterin ich bekomme kein
Umzugsunternehmen finanziert sondern muss mir ein Auto dafür mieten und kann mir bis zu 4 Helfern
dazu holen die dann eine Aufwandsenschädigung von 20,00 € bekommen. Ich habe zwar einen/zwei
Links gefunden wegen dem Umzug. Weiß aber nicht oder sie realistisch sind.
Nur ob ich 4 Leute finde die mir für 20,00 € helfen ist fraglich. Was ist denn wenn ich niemanden finde
die mir bei diesen vom Amt geforderten Umzug helfen. Muss dann das JobCenter Essen die Kosten für
ein Unternehmen zahlen?

Renovieren muss ich auch noch, das heißt ich muss noch Teppich und PVC Böden verlegen. Eventuell
noch tapezieren oder streichen. Ich habe außerdem Rheuma. Das ist ärztlich nach gewiesen, und liegt seit
10 Jahren bei Amt. Welche finanziele Unterstützung kann ich da noch beantragen.

Der schärfste Kommentar kam übrigens auch! " Sie müssen ja nicht ausziehen. Entweder sie zahlen 54,50 €
selber oder sie Untervermieten einen Raum. Oder sie suchen weiter nach einer Wohnung."
Das ist der Witz, ich soll also einen wildfremden Menschen in meine Wohnung lassen. Weil ich niemanden
habe der mit mir eine Wohnung teilen würde. Die 54,50 € kann ich ebenso wenig aufbringen.

Ich gehe zwar 5 Stunden täglich arbeiten, bin aber gesundheitlich nicht in der Lage weiterhin nach einer
Wohng zu suchen. Da es für mich eine enorme körperliche Dppelbelastung darstellt.

Oder soll ich lieber gleich eine Beschwerde einreichen.

Kann mir bitte jemand Auskunft geben, da sich doch so vieles nach dem 01.01.2005 geändert hat.
Ich habe zwar schon Beiträge gefunden die ähnliche Fälle beschreiben, die bieten mir aber nicht die Infos
die ich brauche.

Für enstgemeinte Antworten und und Tipps bin ich danbar.

Liebe Grüße Ceserea

Geändert von Ceserea (04.01.2012 um 23:40 Uhr)
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  #2  
Alt 04.01.2012, 19:23
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

da kannst su machen was du willst, das jobcenter ist im recht. die neue wohnung wird nicht genehmigt, weil zu teuer. schon mit der ersten betriebskostenabrechnung würdest du überfodert sein.
es wird kein umzugsunternehmen bezahlt. man geht von eigeninitiative und von hilfe bekannter oder familienangehöriger aus.
auch muss keinenkaution gestellt werden, in form eines zinslosen darlehens, sondern es kann.
bei den renovierungskosten für die alte wohnung sollten die dir einen zuschlag gewähren:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...84a148a401.php
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  #3  
Alt 04.01.2012, 23:51
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Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Unglücklich Vom Amt geforderter Umzug

Ich muss die neue Wohnung renovieren. Und auf Grund meines Rheumas und weil in der neuen Wohnung
überhaupt kein PVC liegt, auch nichts anderes brauche ich Renovierungs Zuschuss für die neue Wohnung.
Wie soll ich denn umziehen wenn ich vielleicht weder Hilfe noch den Umzug usw finzanzieren kann.

Als ALG IV Bezieher wird man immer mehr in die Enge getrieben. Ich gehe 5Std abeiten. Hab nur 160,-€
davon minus 30,- € Fahrkosten. Weil ich gesundheitlich nicht in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten.
Und anderen die nur den Mund auf machen und mit dem Anwalt drohen, bekommen alles.

So sieht es aus. ich finde es echt zum k.....
Und nur weil ich nicht mehr gesund bin werde ich in die Ecke gedrängt und muss mir solche Sprüche
anhören wie: " Beantragen Sie doch einen Behindertenausweis." ich bin aber nicht Behindert.
Sondern nur etwas körperlich beeinträchtigt. Die treiben einen noch zum Neurologen.
Sorry aber diese Sprüche in der letzten Zeit sind mir echt zuviel.

Gehe ich zum Arzt wegen meiner Beschwerden, bekomme ich den Kommentar: "Mit Ihrem Katalog an Beschwerden können
Sie die Rente einreichen!"

Geändert von Ceserea (04.01.2012 um 23:55 Uhr)
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  #4  
Alt 05.01.2012, 11:09
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Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
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Auch wenn die Kosten der Unterkunft nur € 2,50 über der Angemessenheit liegen, so gilt sie dennoch als unangemessen und daran scheitern all die im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Dinge. Besser weitersuchen, als sich mit dem Jobcenter herumzustreiten.
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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