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#1
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Auf "Gegen-HartzIV" habe ich ein Gerichtsurteil aus Chemnitz vom Landessozialgericht gefunden wonach die ARGE verpflichtet ist den Warmwasseranteil zu übernehmen. Er muss nicht aus dem Regelsatz bestritten werden.
In meinem Fall hat die ARGE mir über Monate erklärt das warmes Wasser per Strom erzeugt würde und daher anteilig aus den Nebenkosten der Miete herausgerechnet würde. Ich hatte argumentiert das die Heizung das Warmwasser sowieso erzeugt (per Ölfeuerung) und somit eigentlich kein Strom dafür zusätzlich benötigt würde, jetzt bin ich auf den Bescheid gespannt! Gruß |
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#2
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Hallo !
Hatte ja schon einige Antworten diesbezüglich geschrieben, hier noch mal der Hinweis zum Urteil! Gruß |
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