Wer kennt sich aus?

  • Wer kann mir eventl. helfen? Bin vor zwei Jahren bei meiner Mutter ausgezogen - war zu diesem Zeitpunkt über 25. Von den Quaratmetern passte meine Wohnung nur die Miete ist 12 € zu hoch. Ich wurde von der Miete nach Kostegeld zugabe bei meiner Mutter berrechnet. Heißt, ich bekomme Miete nur in der Höhe, wie ich Kostegeld bzw. Mietanteil bei meiner Mutter gezahl habe. Meine Frage nun darf das Amt das? Weil mir wurde es so gesagt, dass dies nicht rechtens sei da ich über 25 war und daher das Recht hab mir eine eigene Wohnung zu nehmen.

  • Hallo,


    hast du damals deinen Auszug beantragt? Natürlich ist das nicht rechtens, was die ARGE da mit dir macht. Aber man sollte sich immer alles schriftlich genehmigen oder bestätigen lassen, vor allem was Umzüge betrifft, und nun ist das ganze ja schon zwei Jahre her.
    Ich schlage dir vor zur ARGE zu gehen und einen schriftlich Antrag zur sofortigen Übernahme der Mietkosten in angemessener Höhe abzugeben. Das begründest du damit, dass du über 25 bist und die ehemalige Mietkostenbeteiligung bei deiner Mutter in keinster Weise relevant ist oder als Bemessungsgrundlage dienen darf.
    Die ARGE muss, wenn sie ablehnt, das schriftlich machen, und dagegen kannst du dann vorgehen. Versuche aber zuerst im sachlichen Ton mit dem SB zu reden, damit erreichst du vielleichst gleich was, denn das Prozedere kann sich hinziehen.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    hast du damals deinen Auszug beantragt? Natürlich ist das nicht rechtens, was die ARGE da mit dir macht. Aber man sollte sich immer alles schriftlich genehmigen oder bestätigen lassen, vor allem was Umzüge betrifft, und nun ist das ganze ja schon zwei Jahre her.
    Ich schlage dir vor zur ARGE zu gehen und einen schriftlich Antrag zur sofortigen Übernahme der Mietkosten in angemessener Höhe abzugeben. Das begründest du damit, dass du über 25 bist und die ehemalige Mietkostenbeteiligung bei deiner Mutter in keinster Weise relevant ist oder als Bemessungsgrundlage dienen darf.
    Die ARGE muss, wenn sie ablehnt, das schriftlich machen, und dagegen kannst du dann vorgehen. Versuche aber zuerst im sachlichen Ton mit dem SB zu reden, damit erreichst du vielleichst gleich was, denn das Prozedere kann sich hinziehen.


    LG, Jalale.


    Hallo Jalale,
    hab erstmal dank für Deine Antwort hilft mir schon gut weiter. Die Sache war die, da ich zu der Zeit noch Arbeit hatte habe ich mir keine Gedanken gemacht und bin eifach ausgezogen da ich fest davon ausgegangen bin das ich Wohng. bekomme.
    Da gab es dann aber zum bösen erschrecken ne Ablehnung (15€ drunter) mit hinweis auf ARGE. Und da die dann von mir die Mietbescheinigung von Mutti wollten haben die sich dann ausgerechnet was ich Mietanteil geleistet habe und mich halt Mietmäßig nur darauf berechnet da mir mehr nicht zu steht - laut deren Sicht. Und wie schon erwänt da die Wohnung 12 € zu teuer ist diese abglehnt. Werde Deinen Rat beherzigen und Mal sehen was ich erreichen kann. Hab nochmal vielen Dank!

  • Hallo Leute,
    ich bin ganz neu hier und habe eine Frage. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Folgende Situation:


    Meine Tochter ist 18 Jahre alt. Sie hat gerade Ihr Abi gemacht. Jetzt hat sie eine Ausbildung in Schleswig-Holstein bekommen. Wir wohnen im Harz. Deshalb ist ein Umzug unumgänglich. Heute habe ich nach Möglichkeiten gefragt, ihr bei der Erstausstattung zu helfen. Welche ARGE ist denn jetzt zuständig? Bitte helft mir.


    Vielen Dank
    mutti40

  • Hallo zwergzwerg,


    was für eine Ablehnung gab es? Von wem? Wenn du ausgezogen bist, als du Arbeit hattest, also nicht im ALG II-Bezug warst, brauchtest du auch keine Auszugsgenehmigung. Deswegen ist das völliger Blödsinn, dass sie deine Miete nicht voll übernehmen, bzw. in angemessener Höhe.


    LG, Jalale.

  • Hallo Jalale,
    ich bin als ich den Mietvertrag hatte persönlich auf Wohngeldstelle vorstellig geworden(weil mir gesagt worde dann berechnen sie mich gleich vor Ort - was auch so war) und da wurde mir gesagt das ich ca. 15 € zu wenig habe um ins Wohngeld zu fallen und wurde an ARGE verwiesen. Dort reichte ich dann den Antrag ein (mit sämtlichen Unterlagen versteht sich) und da bekam ich dann zwar den Bescheid das ich die Hilfe bekomme aber nur in Höhe der Kosten des Mietzuschusses den ich bei meiner Mutter leistete, da die Wohnung von ARGE ja nicht genehmigt war - zumindest war das die Begründung. Und das ist sie auch heute noch. Ich habe Dienen Rat jedoch erstmal befolgt und den Antrag gestellt wie Du es mir empfohlen hast. Jetzt muss ich Antwort eh erstmal abwarten... Wenn es nicht zu unverschämt ist, würd ich dann nochmal mit Dir in Kontakt trten - wie schon erwähnt, hast mir erstmal sehr geholfen - Danke nochmal!


    LG Zwergzwerg

  • Hallo an alle,


    ich weiß nicht, wie ich hier ein neues thema eröffnen kann. Habe keinen entsprechenden Zugang gefunden. Trotzdem hoffe ich, dass mir hier einer helfen kann.
    Zum 10.08.09 nehme ich einen, von mir selber gefundenen Job auf. Das setzt allerdings einen Umzug voraus, der über 546 KM geht. Die Fahrt-Kosten für das Bewerbungsgespräch hatte ich von der ARGE erstattet bekommen. Jetzt habe ich eine Wohnung über das Internet gefunden, die ich mir aber noch ansehen soll um mich pers. dem Vermieter vor zustellen und den Mietvertrag zu unterschreiben. Ausserdem werden zur Anmietung noch 900,--Euro Kaution fällig.
    Ich hatte nun bei der ARGE nachgefragt, ob sie für Kosten der Besichtigung und Vertragsunterschrift aufkommen und ggf. die Kaution in Form eines Darlehens übernehmen würden, dass wurde komplett abgelehnt. Wie ich die erste Monatsmiete zahlen soll, in dem ich zwar schon arbeite, aber noch kein Gehalt bekomme, ist mir auch nicht klar.
    Mir wurde erklärt, dass für derartige Dinge keine Mittel zur Verfügung stünden. Ich weiß nun gar nicht, wie ich in einen vernünftigen Berufsstart kommen soll. Die Bank gibt mir auch kein Darlehen, da ich bereits einen negativen Schufa-Eintrag habe.
    Wer hat eine Idee, wie ich da wieder raus komme???


    Liebe Grüße
    maikatze:mad:

  • Du solltest nochmal mit deinem SB sprechen und notfalls dich an den Tamleiter wenden denn da es hier für dich um eine Arbeitsaufnahme geht gibt es durchaus Eingliederungsmöglichkeiten die die ARGE dir genehmigen kann und für die erste Zeit bis zur ersten Lohnzahlung gibt es die Möglichkeit von Überbrückungsgeld.