|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
meine Freundin und ich wohnen seit ca 1,5 Jahren in einer Wohnung (410€ Warmmiete, 100km²) zusammen. Müssen jetz aus privaten Gründen ausziehen. Ich bin seit September 2010 Selbstständig und beziehe noch 6 Monate Gründerzuschuss (777€) als zuzeit einztigstes Einkommen. Meine Freundin ist Hartz4, bekommt aber zurzeit nichts mehr vom Amt da ich Selbstständig bin (Amt stellt sich im Moment quer). Ein bekannter hat uns geraten eine WG zu gründen damit meine Freundin wieder Regelleistungen bekommt. Wir könnten nun eine 4 Raumwohnung mit 2 Bädern und 2 Küchen bekommen. Wäre insgesamt 145 km² groß. Meine Freundin hat schon beim Amt einen formlosen Antrag gestellt ob sie umziehen darf, als Antwort kam zurück dass sie nicht fragen brauch ob sie umziehen darf, da sie ja auch keine Leistungen im Moment bezieht. Die neue Wohnung ist auch 25 km von der alten entfernt, dort ist auch eine andere Arge zuständig. Ist das alles so möglich und wie teuer darf die Wohnung sein? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
das wird nichts, ihr lebt schon 18 monate zusammen, eine bedarfsgemeinschaft ist ausgeschlossen. humbug, was dein freund dir da erzählt. interessant ist aber die tatsache, dass ihr als hartz4-empfänger in erwägung zieht, eine 145 qm wohnung zunehmen, 2 bäder, 2 küchen. ein ausdruck von demut und bescheidenheit. typisch für leute, die nichts leisten wollen und tätsächlich denken, die allgemeinheit drückt nun kohle ohne ende für euer geplantes luxusleben ab.
![]()
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
So sehe ich das auch. Die wollen ganz schlau sein. Aber das wird nix. Sonst würde jedes Pärchen, was Hartz IV bekommt, auf den Trichter kommen, sich für das Jobcenter zu trennen, um dann als WG in einen Palast zu ziehen.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Auch wenn das neue JC ein anderes ist ist deine Freundin bereits allgemein registriert. Es kommt also so und so raus das ihr bereits zusammen gelebt habt und auch warum deiner Freundin keine Leistungen mehr gezahlt werden. Ihr werdet auch bei der Wohnungsgröße kaum die volle Miete bekommen. Wenn ihr im Luxus leben wollt dann geht arbeiten wie jeder andere auch.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
145 Quadratkilometer !!! Das ist keine Wohnung, das ist ein Fürstentum
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
|
#6
|
|||
|
|||
|
@ gawain Als WG braucht man viel Platz das mußt du doch verstehen.
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
Zitat:
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [Wohngemeinschaft] WG gründen.. | engel-02 | Wohnung und Miete | 2 | 28.04.2011 17:47 |
| [Wohngemeinschaft] wollen Wg gründen!!! | noraschro | Anspruch und Leistungen | 1 | 22.09.2010 08:01 |
| [Wohngemeinschaft] WG gründen mit dem schwager..... | hübschemama | Wohnung und Miete | 0 | 01.06.2010 15:04 |
| Wohnungsgemeinschaft gründen | Jason1 | Anspruch und Leistungen | 1 | 26.10.2009 16:44 |
| WG gründen | Dark | Wohnung und Miete | 19 | 10.03.2008 11:12 |