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Wie groß/teuer darf mein WG-Zimmer sein?

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  #1  
Alt 22.12.2011, 15:39
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Beiträge: 1
Standard Wie groß/teuer darf mein WG-Zimmer sein?

Die Situation ist folgende:
Ich bin 26, und studiere zur zeit noch vorraussichtlich bis Februar 2012, letztes jahr habe ich mit 2 anderen wohnungssuchenden eine WG in Hamburg gegründet - den mietvertrag habe ich im Namen meines Vaters (mit Vollmacht) unterschrieben weil dies eine Bedingung des Vermieters war das wir die Wohnung kriegen - mein Vater vermietet die zimmer an uns unter - er wohnt aber nicht mit uns zusammen (Mietzweck laut Mietvertrag: "Weitervermietung an seriöse Dritte").

Darum brauche ich Unterstützung:
Bisher habe ich mein Leben durch Nebenjobs + Zuwendungen der Eltern finanziert.
Nun möchte ich mich gerne selbstständig machen (Gewerbe anmelden) und habe gehört das mann für die erste Zeit Arbeitslosengeld 2 beantragen kann um dann etwas Zeit zu haben bis das Gewerbe genug zum Leben abwirft.

Zu der Wohnung:
Die Wohnung wurde in den 20er Jahren gebaut. Sie ist 104qm Groß, die Kaltmiete beträgt 1.133€, laut Mietverein ist die Nebenkostenpauschale von 180€ bei der Wohnung warscheinlich zu niedrig berechnet so das irgentwann mit einer größeren Nachzahlung zu rechnen sein wird.

Die Mieten sind nach Quadratmeter Aufgeteilt, mein Anteil an der Kaltmiete für mein 18qm Zimmer beträgt ca. 400€ - nicht gerade günstig aber für hamburger verhältnisse nicht unbedingt ungewöhnlich (Angebot und Nachfrage - wenn unsere WG einen neuen Bewohner sucht melden sich mehr als 100 zum Teil wirklich verzweifelte Leute...)

meine Eltern wären bereit mir auszuhelfen, wenn die Unterstützung nicht ausreicht, das wird aber wohl eher nicht erlaubt sein oder? (zumindest soll ich soweit ich weis bis zu 100€ gewinn des Gewerbes behalten dürfen ohne Abzüge...)

Alternativ könnte ich (falls ich sonst keine Untersützung bekomme):
A.) Mit einem Mitbewohner der ein kleineres Zimmer hat das Zimmer Tauschen so das mein Mietanteil sinkt (wir möchten das aber eigentlich beide nicht und ich müsste ihn quasi zwingen...)

B.) Zur Not könnte noch eine vierte Person einziehen - worauf eigentlich auch keiner so scharf ist da wir nur ein Badezimmer und auch kein extra-WC haben. Zu 4 wird das dann interessant morgens

C.) Zur nöt könnte ich A.) UND B.) realisieren. Wäre mir noch lieber als ausziehen zu müssen zumahl es sehr fraglich ist ob/wann ich etwas anderes finde...

Einen Mietvertrag habe ich mit meinem Vater eigentlich noch garnicht, wir müssten dann wohl einen aufsetzten, da könnten wir im Prinzip auch einfach reinschreiben was ich brauche damit die Wohnung als angemessen angesehen wird...

Was würdet ihr mir raten bzw. auf welchen Betrag muss ich Mietkosten/Zimmergröße drücken um Unterstüzung zu erhalten?
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  #2  
Alt 22.12.2011, 16:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

hier kannste dich ja mal durchklicken. da steht alles drin, bist ja student, also ein kluger kopf.


http://www.hamburg.de/fvuh-sgbii-kap...-kap03-22.html
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