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#1
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Hallo liebe Foren Gemeinschaft,
ich bin auf der suche nach einer für uns einigermaßen akzeptablen antwort. Meine Freundin bezieht HartzIV ich wohne mit in der Wohnung, bin aber nicht hier gemeldet. Was passiert wenn wir jetzt zum Amt gehen und sagen das ich hier mit wohne. Ich selbst beziehe keine Leistungen, bin also Arbeitnehmer. Also was bekommt meine Freundin weniger??? Was muss ich "dazu" zahlen..??? MfG Chris Geändert von Chris0279 (24.05.2009 um 17:41 Uhr) |
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#2
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Wenn du zu deiner Freundin ziehst dann müßtest du die Hälfte der Miete übernehmen.Bei der ARGE könnt ihr angeben das ihr ein zusammenleben erst probieren wollt und daher noch nicht füreinander einsteht.Ihr werdet dann erst nach einem Jahr als BG gerechnet und jetzt würde soweit alles beim alten bleiben.Nach dem Jahr würde dann dein Einkommen bis auf einen Freibetrag angerechnet werden.
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#3
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Oh, das ging ja schnell.... :-)
Mmh, das habe ich auch schon mal gehört.... Ist das wirklich so..??? Weil irgendwie sagt unser jeder was anderes.. :-( |
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#4
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Hallo,
willst du eine akzeptable Antwort oder die Wahrheit ? Klaus |
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#5
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Hallo Klaus,
ich zweifele die antwoten hier im Forum nicht an. Ist vielleicht falsch rüber gekommen, sorry. |
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#6
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Kitty121 hat Recht du musst die Hälfte zur Wohnung beisteuern.
Das solltet ihr zeitnah der ARGE melden, da ansonsten deine Freundin Probleme mit der ARGE bekommen kann. Kommt darauf an wielange du schon die Wohnung mitbewohnst. Was Kitty121 dir nicht gesagt hat, dass die ARGE versuchen wird euch als BG (Bedarfsgemeinschaft) einzustufen. Ihr müsst denen deutlich erklären, dass ihr noch nicht füreinander einsteht. Schau dir mal die Beiträge von advocat hier im Forum an, da wirst du einige Hilfe finden. Ihr solltet euch im Klaren sein, dass das durchaus ein steiniger Weg werden kann, das so durchzusetzten,wie Kitty121 es so einfach geschrieben hat. Gruß Klaus |
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#7
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Einfach ist es vielleicht nicht aber es besteht diese Möglichkeit und die sollten sie auch nutzen.Es gibt ja nicht nur böse SB.
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#8
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@kitty121
Habe nie behauptet sie sollen es nicht versuchen. Ganz im Gegenteil. Sie sollen versuchen es durchzusetzten. Nur solltest du, wenn du solche Tipps gibst, auch auf die Gefahren hinweisen. Gruß Klaus |
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#9
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@Klaus Ich werde es in Zukunft berücksichtigen.
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