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#1
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Hallo alle zusammen =)
Ich wohne zur Zeit noch in meiner 2 Zimmer Wohnung in Offenbach und möchte demnächst nach Chemnitz ziehen da meine Verlobte Zwillinge erwartet und wir nun eine gemeinsame Wohnung wollen. Da meine Eltern in Chemnitz ein Haus mit mehreren Wohnungen besitzen würden wir dort eine Wohnung nehmen und mit meinen Eltern als Vermieter leben. Die Frage ist jetzt ob wir Wohngeld beantragen können wenn meine Eltern die Vermieter sind. Miete müssten wir ihnen auch zahlen. Wären ca 300 Euro im Monat. Die Wohnung hätte 65-70m² wäre also für 4 Personen berechtigt. Bevor ich es vergessen, wir sind momentan leider beide Arbeitslos und sind 23 Jahre alt Ne schnelle Antwort wäre super da wir uns entscheiden müssen was wir weiter machen =) mfg |
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#2
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da deine freundin schwanger ist fält die u25-reglung weg. aber mit dem wohngeld wird das nichts. ihr müsst hartz4 beantragen. darin sind ja dann auch die wohnkosten inklusive. wichtig ist, dass die warmendmiete angemessen ist.
hier die chemnitzer richtlinien: http://www.harald-thome.de/media/fil...--04.-2008.pdf wer der vermieter ist, spielt keine rolle. aber bitte die mietzahlungen über ein konto erledigen. |
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#3
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das mit hartz 4 is so ne sache
ich bekomme ALG 1 und meine Verlobte zur Zeit gar nichts, da sie noch Mieteinnahmen hat. Aber mal abgesehen von dem ganzen, wäre es möglich trotz Eltern als Vermieter eine Unterstützung zu bekommen, richtig? |
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#4
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ja, egal wer der vermieter ist.
aber auch beim wohngeld werden die mieteinnahmen als einkommen angerechnet. und die vermögensfreigrenze beim wohngeld liegt bei 50 000 euro. wollen wir mal hoffen, dass der immobilienbesitz deiner freundin nicht diese summe übersteigt. |
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#5
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okay danke dir
ich werde morgen nochmal mitm wohnamt quatschen was die dazu sagen. aber so habe ich schonmal ne vorstellung was mich erwartet |
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