Wohnungsantrag wurde abgelehnt!:(

  • Hallo Leute,


    bin ein bisschen verzweifelt...
    Wir (4 Personen) wohnen zur Zeit in einer total verschimmelten Wohnung (vom Fussboden bis zur Decke) und möchten so schnell es geht hier raus, aber das AA lehnt jeden Wohnungsantrag ab.:(


    Unserer jetzige Wohnung kostet 540 € (warm), wir wohnen seit ca.8-10 Jahren in dieser Wohnung.
    Wir haben einen 4-Raumwohnung in ländlicher Gegend von Leizig gefunden die 538 € warm kostet.
    Davon sind 163 € Nebenkosten und Heiz- und Warmwasserkosten und die Kaltmiete von 375 €, die Wohnfläche beträgt 81,54 €.


    Diese Wohnung die wir nun gefunden haben ist also preiswerter als unsere jetzige - Nun haben wir auf die Ablehnung unseres Wohnungsantrages mit einem Widerspruch geantwortet.In dem Wiederspruch haben wir erläutert wie wichtig uns diese Wohnung ist, da unsere jetztige Wohnung gesundheitsschädigend ist und im Notfall den Betrag der über die 527 € liegen, selber zahlen! Und das es in Leipzig keine angemessene Wohnung mit einem quatdratmeterpreis von 3,85 € gibt, das Preiswerteste ist 4 €!
    Trotzdem wurder der Antrag abgelehnt!=(


    Die Ablehnung kam heute bei uns an...


    In diesem steht:


    Das die Grundmiete zu teuer sei und das es laut Internet allein in unserem Gebiet sonst wieviele freie 4-Raumwohnung geben soll und in Leipzig mehrere 100 Wohnung in dem ALGII limit von 527 € geben soll!-.-
    Komisch das ich die nicht im Netz finde!
    Zumindestens nicht in dem gleichen Neveau wie unsere jetzige - da wir ja schließlich nicht dafür können das unsere Wohnung uns unter dem ... wegschimmelt.


    Und wir möchten in ländlicher Gegend bleiben, da es bei meiner Mutter im Interesse liegt das Ihre Kinder in einer Gegend aufwachsen wo Drogen nicht zum Alltag gehören.


    Nun weiß ich echt nicht mehr was ich machen soll und wollte euch um Rat fragen, was wir noch machen können um diese Wohnung zu bekommen - Da es ja auch relativ schnell gehen muss, da sie sonst an andere leute vermietet wird!:(


    MfG


    Malc

  • Hallo!


    Nochmals bei der Arge vorsprechen, mit einem Teamleiter oder höher. Ansonsten bleibt ja nur eine Klage vor dem Sozialgericht, aber die geht halt nicht schnell.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Grundsätzlich darf euch die ARGE nach einem nicht genehmigten Umzug nicht weniger zahlen als bisher!!! Google dazu mal SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung.


    Allerdings bekämt ihr dann weder Umzugs-, noch Renovierungskosten, ebenso wenig die Kaution der neuen Wohnung bezahlt. Solltet ihr den ganzen Umzug aus eigener Tasche finanzieren können (z. B. mit Hilfe von Freunden, Familie), dann könnt ihr umziehen und müsst es der ARGE nur mitteilen. Sie müssen die bisher gezahlte Kaltmiete ebenso wie die angemessenen Nebenkosten der neuen Wohnung übernehmen, solange diese nicht höher sind als in eurer jetzigen Wohnung.


    Viel Glück!


    LG, Jana