Zusammenziehen mit dem Vater meiner Tochter

  • Hallo.


    Ich habe da mal eine Frage und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.


    Ich hatte mich von dem Vater meiner 4 monate alten Tochter getrennt und bin nun wieder mit ihm zusammen.
    Nun würden wir gerne zusammenziehen. Zur zeit wohne ich in einer 2-Zimmerwohnung.
    Meine Freundin meinte, ich bräuchte dazu die Genehmigung von der Arge.


    Erlaubt die Arge denn einen sowas überhaupt?


    LG an alle

  • Geh`einfach hin und frage nach den Konditionen, also der möglichen Maximalkosten der Unterkunft, Wohnungsgröße und so weiter und lass`dir das irgendwie schriftlich geben. Da man nicht weiß, ob der Vater deines Kindes berufstätig ist und Einkommen hat oder nicht, kann man Weiteres hier nicht sagen. Zusammenziehen könnt ihr natürlich unter bestimmten Voraussetzungen allemale; die Frage ist eben nur, was von Amts wegen übernommen wird und sollte - wie gesagt - daher im Vorfeld geklärt werden.