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#1
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Vielleicht ist das nicht ganz der richitge Forumszweig, aber er scheint mir geeigneter als die anderen...
Folgende Situation: Jemand ist in einer sog UVM (Umschulungsvorbereitende Maßnahme) der ARGE. Diese UVM´s dauern in der Regel ca. ein halbes Jahr. Für die die es nicht wissen: Man hat dort richtige SChulfächer und macht mehr oder weniger den Stoff von einem Jahr Berufsschule in 6 Monaten. Man bekommt danach ein Zeugnis + Zertifikat, und hat somit die Chance eine Ausbildung die z. B. 3 Jahre dauert in 2 zu machen. PS: Diese Erklärung soll nur erläutern dass es sich nicht um irgend eine drittklassige Beschäftigungsmaßnahme handelt. Nun würde sich ein Teilnehmer der UVM während seiner Zeit dort einen Nebenjob suchen. Aber ich meine nicht bloss einen kleinen wo man 2-3 Stunden am Wochenende oder so arbeitet, sondern einen der beispelsweise 6 Stunden (in nem Abendclub, von 17 bis 23 Uhr) am Tag dauert. Wird die ARGE jemanden unter diesen Umständen von dieser UVM-Maßnahme frei stellen oder eher sagen "Nein, mach beides parallel, geh abends arbeiten und morgens in die Schule!"?
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#2
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Aus der Maßnahme wirst du nur rauskommen wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast und somit keine Leistungen beziehen mußt ansonsten mußt du die Maßnahme beenden.
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#3
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Wie immer zuverlässig wie ein Uhrwerk, danke Kitty!
![]() Also ohne wenn und aber, sozialversicherungspflichtig ist der entscheidende Faktor, gut zu wissen. Machen wir es komplizierter. Wie wäre es z. B. hier: Ein Arbeitgeber ist sich nahezu sicher einen Maßnahmen-Teilnehmer ab dem 1. August als Azubi zu verpflichten. Er bietet dem späteren (ab 1. August) Azubi zusätzlich an vorher bei ihm im Betrieb zu arbeiten. ABER: Nur als Nebenjob, also der Lohn ist nicht hoch genug um als sozialversicherungspflichtig zu gelten, sprich der spätere Azubi wäre weiterhin auf Leistungen der ARGE angewiesen. Dieser Job hat allerdings NICHTS mit dem Ausbildungsvertrag zu tun, welcher schon unterschrieben ist. Der zukünftige Arbeitgeber sagt also: "ICh nehme Dich sicher als Azubi. Wenn Du jetzt schon arbeiten kommen kannst, sehr gern. Wenn es erst nach Deiner Maßnahme (die in 4 Wochen endet) geht, ist das auch ok." Wie wäre das hier am warscheinlichsten? Würde die ARGE den Betroffenen direkt aus der Maßnahme (für die sie über 4000 Euro bezahlt hat) nehmen, oder eher darauf bestehen die Maßnahme zu ende zu machen (nur noch 4 Wochen) und dann arbeiten gehen? Geändert von Samurai (06.05.2009 um 12:27 Uhr) |
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#4
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Nur um da mal eventuelle Unklarheiten zu beseitigen: Ein sozialversicherungspflichtiger Job beginnt bereits bei 400,01 Euro monatlich. Viele, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind trotzdem noch auf die ARGE angewiesen.
So, nun zu deinem zweiten Beispiel: Ich denke, die Reaktion der ARGE würde von der Höhe des Verdienstes abhängen. Aus dem Bauch heraus glaube ich aber, dass sie in den meisten Fällen darauf bestehen würden, die Maßnahme zu beenden. Liebe Grüße, Jana |
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#5
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Aus diesen Maßnahmen kommst du nicht einfach so raus die muß man immer beenden.
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