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ALG II-Bezug - darf ich meinen job kündigen?

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  #1  
Alt 27.05.2009, 19:20
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Beiträge: 3
Standard ALG II-Bezug - darf ich meinen job kündigen?

hallo,

ich bin verzweifelt! ich muß morgen mit der Arge kontakt aufnehmen, weil ich meinen teilzeitjob kündigen muß. ich habe aber angst, daß man mir sagen wird, daß das nicht geht (zumindest nicht ohne sperrzeit). ich hoffe, hier kann mir jemand eine hilfreiche antwort geben und mir etwas mut machen! ich schildere mal meine situation.

ich, mein mann und mein 5jähriger sohn beziehen leistungen, da mein lohn als teilzeitkraft nicht ausreicht. ich arbeite in verschiedenen schichten 8:00 - 20:30 Uhr. mein mann war für die beteuung unseres sohnes zuständig, da er keine arbeit hat. nach einenm privaten unfall ist er arbeitstechnisch eingeschränkt. jetzt hat mein man über eien 1-euro-job eine arbeit als hausmeister einer schule angeboten bekommen. dies ist eine teilzeitstelle (120 stunden) mit einer arbeitszeit von 07:30 - 14:00 Uhr. danach sollte er für notfälle immer erreichbar sein. unser sohn hat einen kindergartenplatz bis 12:30 uhr mittags. jetzt stellt sich ein problem bei der betreuung unseres sohnes dar. kann ich meinen job kündigen, ohne daß ich eine sperre von der arge bekomme?
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  #2  
Alt 27.05.2009, 19:42
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Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 3
Standard ich möchte noch hinzufügen

ich möchte noch hinzufügen, daß ich bereits mit meinem arbeitgeber gesprochen habe. ich erklärte die situation und fragte an, ob wir eine regelung bezüglich meiner arbeitszeit treffen könnten, sprich daß ich nur auf frühschicht gehen könnte. das mußte er leider ablehnen, weil wir im einzelhandel nur in verschieden schichten arbeiten und es den anderen kollegen gegenüber unfair wäre. eine kollegin hat bereits deshalb im letzten jahr kündigen müssen.
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  #3  
Alt 28.05.2009, 10:24
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Gibt es denn nicht die Möglichkeit das dein Sohn den Kindergarten länger besucht?Ansonsten solltest du bevor du vorschnell kündigst was eine Sperre nach sich ziehen kann in der ARGE die Situation ansprechen.Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das mit dem 1 Euro Job anders zu regeln.Du mußt auch bedenken das dein Mann den Job nur für kurze Zeit hat und nur wenig verdient aber du in Teilzeit arbeitest und vielleicht nach einer Kündigung nicht so schnell wieder etwas findest.Ansonsten kannst du nur sahen das dein Arbeitgeber dich kündigt.
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  #4  
Alt 03.06.2009, 11:10
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Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 3
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nun, wir haben es jetzt so geregelt:

auf meine nachfrage bei der arge hat man mir gesagt, daß ich nicht kündigen darf, weil die arbeit meines mannes gefördert und befristet ist. wir könnten uns mit dem jugendamt in verbing setzen bezüglich einer tagesmutter.

auf meiner arbeit sieht es so aus, daß man mich nicht kündigen wird/kann.

wir haben einen kiga-platz bis 14:00 uhr, so daß wir das irgendwie hinbekommen müssen, weil eine tagesmutter will ich auf gar keinen fall!

wenn wir dann nach vorlage der ersten gehaltsabrechnung aus der arge raus sein werden, werde ich meine arbeitsstunden reduzieren. das ist die einzige möglichkeit, wie mein chef mir entgegenkommen kann. bei einer anderen steuerklassenwahl haben wir gut 6,00 euro weniger bei gut 34 stunden weniger arbeit im monat. dann dürften wir das schon schaffen!
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