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Alleinerziehend, Halbtagsjob und nun??

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  #1  
Alt 29.07.2011, 21:15
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Beiträge: 3
Standard Alleinerziehend, Halbtagsjob und nun??

Hallo Zusammen,

so, ich hab mich jetzt schon dumm und dusselig gegoogelt und bin dabei auf dieses Forum gestoßen.

Habe hier auch bezüglich meiner Frage schon diverse Antworten gefunden, aber habe trotz allem noch ein großes Fragezeichen im Kopf und wollte daher mal direkt selber hier Nachfragen.

Folgende Situation:

Ich bin Alleinerziehend und hab 1 Kind. Ab Feburar geht sie in den KIGA und ich kann wieder 50% bei meinem AG anfangen zu arbeiten.

So, mein Verdienst wird bei ca. 800 Euro Brutto(vermutlich ca. 600 Euro Netto, rein geschätzt) liegen + Kindergeld 184 Euro + Unterhaltsvoschuss 133 Euro und aktuell noch 140 Euro Wohngeld für meine Tochter (falls ich das dann überhaupt noch bekomme). In Summe Netto 1057 Euro...

Was steht mir denn dann noch zu? Denn das reicht ja niemals für alle Kosten, plus KIGA Betreuungskosten und Fahrkosten Bus zur Arbeit. Das ich die Betreuungskosten beim JuAmt beantragen kann weis ich schon... aber wie sieht es mit Fahrkosten usw. aus?? Und steht mir dann überhaupt noch ALG2 zu?? Oder muss ich dann Kinderzuschlag und Wohngeld für mich beantragen??
Bei meiner Tochter wurde mir damals nämlich mitgeteilt das Wohngeld vor ALG2 kommt und ich für sie erst mal Wongeld beantragen soll.Ist das bei Kinderzuschlag dann auch so?!??

Ich hab jetzt ein totals Chaos im Kopf und weis nicht so genau wie es denn dann ab Februar finanziell weiter gehen soll... Harz4, ja oder nein?!?!? Kinderzuschlag, ja oder nein?!?!??? Wohngeld, ja oder nein?!?!

Kann mir hier einer von euch helfen? Ich wäre euch super Dankbar.

Liebe Grüße aus dem Schwarzwald
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  #2  
Alt 30.07.2011, 11:12
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Du könntest Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag.Die Fahrtkosten müßtest du selbst tragen.
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  #3  
Alt 30.07.2011, 13:36
Marmota
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Beiträge: n/a
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800 € brutto sind 635 € netto.

Kinderzuschlag ja, aber maximal 7 €, da der Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

Da du leider nichts über deine Unterkunftskosten schreibst, kann man auch nicht sagen, ob du mit Wohngeld oder ALG II besser dastehen würdest.

Zitat:
Zitat von melina09 Beitrag anzeigen
aber wie sieht es mit Fahrkosten usw. aus??
Beim ALG II erhälst du einen monatlichen Freibetrag von 240 €. Darin sind pauschale 100 € für Fahrtkosten, Versicherungspauschale etc. enthalten.
Beim Wohngeld wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € vom Einkommen abgezogen.
Höhere Werbungskosten können jeweils geltend gemacht werden.

Wieviele Kilometer müsstest du fahren? Wieviele Arbeitstage pro Woche hättest du?
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  #4  
Alt 31.07.2011, 20:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Marmota Beitrag anzeigen
800 € brutto sind 635 € netto.

Kinderzuschlag ja, aber maximal 7 €, da der Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

Da du leider nichts über deine Unterkunftskosten schreibst, kann man auch nicht sagen, ob du mit Wohngeld oder ALG II besser dastehen würdest.



Beim ALG II erhälst du einen monatlichen Freibetrag von 240 €. Darin sind pauschale 100 € für Fahrtkosten, Versicherungspauschale etc. enthalten.
Beim Wohngeld wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € vom Einkommen abgezogen.
Höhere Werbungskosten können jeweils geltend gemacht werden.

Wieviele Kilometer müsstest du fahren? Wieviele Arbeitstage pro Woche hättest du?
Hallo,

jetzt erst wieder rein geschaut.

Also unsere Unterkunftskosten betragen 270 kalt und 370 warm. Die Nebenkosten sind wie folgt aufgeteilt:

Wasser: 45 Euro
Heizung: 55 Euro

Fahren müsste ich ganz genau: 12 km hin und zurück, allerdings habe ich kein Auto, Monatskarte Bus würde 58 Euro kosten.

Ja heißt das dann ich kann mir "raus suchen" ob ich ALG2 Beziehe oder nicht?!??!?? Aktuell bekomm ich ja ALG2. Ich weis halt nicht ob ich mit den 800 Euro Brutto beim ALG2 rausfalle, aber wenn nicht und ich dadurch allein schon 240 Euro mehr hab im Monat, dann wäre das ja besser.... Auf der anderen Seite wäre ich aber auch froh davon los zu sein.

Aber gut zu wissen das ich an Kinderzuschlag gerade mal 7 Euro bekommen würde.... das ist ja n Witz...

Danke für die Antworten.

P.s.: Achso, ich würde 5 Tage in der Woche für je 4,5 h arbeiten
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  #5  
Alt 01.08.2011, 18:07
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Erwerbseinkommen 800 € brutto/635 € netto

Fahrtkosten 58 €
Versicherungspauschale 30 €
Werbungskostenpauschale 15,33 €
20% von 700 € 140 €
Riester?
Kinderbetreuungskosten (sofern das Jugendamt nicht alle Kosten trägt)
Freibetrag gesamt 243,33 €
abrechenbares Einkommen 391,70 €


Bedarf Kind 400 €
Einkommen Kind 457 € (184 € + 133 € + 140 €)
Einkommensüberhang 57 €

Regelleistung 364 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
anteilige Miete 185 €
Gesamtbedarf 680 €
abzgl.
Einkommen Erwerbstätigkeit 391,70 €
Einkommensüberhang 57 €

ALG II Anspruch 231,30 €

Gesamteinkommen rund 1.320 €
Kosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung deines Kindes kannst du zusätzlich beantragen (§ 28 Abs. 6 SGB II), wenn sie nicht bereits als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Zitat:
Zitat von melina09 Beitrag anzeigen
Ja heißt das dann ich kann mir "raus suchen" ob ich ALG2 Beziehe oder nicht?!??!??
Wenn dein Einkommen zu gering ist, wird die Wohngeldstelle dich an die Arge verweisen. Andersrum fordert die Arge zum Wohngeldantrag auf, wenn diese Leistung voraussichtlich höher wäre.

Es gibt also nur einen kleinen Rahmen in dem man wirklich wählen kann. Anhand der genannten Daten würde ich vermuten das du im ALG II-Bezug bleibst.

Geändert von Marmota (01.08.2011 um 18:10 Uhr)
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  #6  
Alt 02.08.2011, 10:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Marmota Beitrag anzeigen
Erwerbseinkommen 800 € brutto/635 € netto

Fahrtkosten 58 €
Versicherungspauschale 30 €
Werbungskostenpauschale 15,33 €
20% von 700 € 140 €
Riester?
Kinderbetreuungskosten (sofern das Jugendamt nicht alle Kosten trägt)
Freibetrag gesamt 243,33 €
abrechenbares Einkommen 391,70 €


Bedarf Kind 400 €
Einkommen Kind 457 € (184 € + 133 € + 140 €)
Einkommensüberhang 57 €

Regelleistung 364 €
Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
anteilige Miete 185 €
Gesamtbedarf 680 €
abzgl.
Einkommen Erwerbstätigkeit 391,70 €
Einkommensüberhang 57 €

ALG II Anspruch 231,30 €

Gesamteinkommen rund 1.320 €
Kosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung deines Kindes kannst du zusätzlich beantragen (§ 28 Abs. 6 SGB II), wenn sie nicht bereits als Werbungskosten berücksichtigt werden.



Wenn dein Einkommen zu gering ist, wird die Wohngeldstelle dich an die Arge verweisen. Andersrum fordert die Arge zum Wohngeldantrag auf, wenn diese Leistung voraussichtlich höher wäre.

Es gibt also nur einen kleinen Rahmen in dem man wirklich wählen kann. Anhand der genannten Daten würde ich vermuten das du im ALG II-Bezug bleibst.
WOW. DANKE!!! :-D Super jetzt bin ich definitiv schlauer. Gut dann werd ich sobald ich alles schriftlich hab beim Amt vorsprechen damit gleich geklärt wird wegen Wohngeldantrag. Denn beim letzten Wohngeldantrag durfte ich 9 Monate auf Antwort warten (bis dahin hatte aber das Amt die Kosten übernommen. Wurde dann mit dem Landratsamt verrechnet als der Antrag endlich durch war)

Also wären es dann knappe 200 Euro mehr wie jetzt. Das wäre aber viel Wert.

Danke schön nochmals.

LG
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