einmalige Aufwandsentschädigung v. 400 € ???

  • Hallo zusammen!
    Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen...
    ich hab jetzt schon das halbe Internet auf den Kopf gestellt, aber das hat mich nur noch mehr verwirrt.
    Ich beziehe zurzeit Alg2 bis ich im Oktober anfange zu studieren und habe mir vor längerer Zeit einen "Nebenjob" organisiert. Sprich: im Monat August drei Wochen lang als Leiterin bei einer Kinderfreizeit mit zu machen. Dafür sollte ich 400 euro Aufwandsentschädigung erhalten, mit der Aussage "ja da kennen wir uns aus, da bekommst du nichts von abgezogen"... ja von wegen.
    So nun sind wir alle auf den Trichter gekommen, dass das wohl doch nicht klappt und dabei könnte ich das Geld so gut als Startgeld gebrauchen... das war jedenfalls mein Plan.


    Meine erste Frage: Ich erhalte die Zahlung einmalig, nicht monatlich, wie sieht das da mit den Abzügen aus, kann man das aufs Jahr umrechenen, oder wie läuft das?
    Hatten auch überlegt geringere Beträge auf mehrere Monate zu verteilen, aber in denen arbeite ich ja gar nicht...!


    Wenn ich davon zurückzahlen/abgeben muss, wieviel?


    Würde es sich dann lohnen einen Vertrag für (z.B.) 100 euro zu machen, statt für 400? (Ich weiß ja nicht wie viel mir bei 400 noch bleiben würde... evtl weniger als 100?)


    Also man merkt bestimmt sofort: ich hab von nix nen Plan! Zu Hiiiiilfe! xD


    Danke schonmal für den der sich meiner erbarmt! :-)

  • Würde es sich dann lohnen einen Vertrag für (z.B.) 100 euro zu machen, statt für 400? (Ich weiß ja nicht wie viel mir bei 400 noch bleiben würde... evtl weniger als 100?)


    Das ist (sorry) Blödsinn. Der Einzige der hier gewinnen würde, wäre dein Arbeitgeber, indem er 300 € spart.


    Geh wie geplant für 400 € arbeiten, dadurch erhälst du 240 € weniger ALG II und gut ist. Siehs sportlich: Du würdest diesselbe Arbeit ja auch für 100 € machen, so hast du 160 € :D


    Ob es legal ist die Auszahlung auf mehrere Monate zu verteilen, weiß ich nicht. Allerdings kämst du dann in den BAföG-Bewilligungszeitraum (ich gehe mal davon aus, dass du dies ab Oktober bekommen wirst) und auch da gibt es Einkommensgrenzen mit denen du dann evtl. kollidierst. Sicher nicht durch die 200-300 € allein, aber vielleicht willst du ja in den Semesterferien jobben.

  • Ja, das mit dem Bafög hab ich mir auch gedacht!
    Also werd ich das jetzt so machen, auch wenns mich ein wenig ärgert und ich wahrscheinlich wieder in Huddel komm mit der ganzen Geld hin und her schieberei... was solls...


    Danke für die trotzdem für die Info! ;-)