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#1
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Hallo liebe Leute,
ich beziehe z. Zt. ALGII in Höhe von 350€. Nun habe ich die Gelegenheit im Juni (und noch Mal im Oktober) bei einer Auslandsmesse etwas dazuzuverdienen. Das vorraussichtliche Einkommen beläuft sich auf je ca. 1.000€. Evtl. ist eine Stückelung des Einkommens nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber möglich. 1. Ab welchem Einkommen muss ich die KV selbst übernehmen? Was ist mit der Rentenversicherung? 2. Muss ich mit einer Minderung/Wegfall des ALG2 auch für die Folgemonate rechnen? 3. Welche Stückelung des Einkommens wäre von Vorteil (max. 2-3)? Welche Probleme können dabei auftreten? Vielen Dank für Eure Hilfe! |
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#2
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Es wird anhand der Lohnsteuerkarte die entsprechende Lohnsteuer und der Solizuschlag abgezogen.
weiterhinw erden auch alle Sozialversicherungen von dem Brutto abgezogen. In dem Monat in dem dir das Geld zufließt, wirst du wahrscheinlich nichtmehr bedürftig sein, natürlich je nach Höhe des Brutto- und Nettolohnes. Es wird dann eine Einkommensbereinigung durchgeführt. Im Monat darauf ist du wieder bedürftig. Sinnvoll ist es den Betrag in 3 oder 4 gleichhohe Teile aufzuspalten, da du so jeden Monat die vollen 100 € Grundfreibetrag erhältst, die nicht auf das ALG2 angerechnet werden. |
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