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#1
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Hallo ihr...hab mal eine Frage,
Und zwar bin ich nach der Trennung von meinem Mann zu meinem neuen Freund gezogen. Dieser lebt z.Z. wieder bei seiner Mutter, seit sein Vater gestorben ist...ich also jetzt auch. Einen Umzug in eine eigene Wohnung kriegen wir ohne Probleme genehmigt. Da ich aus der Ehewohnung nur ein paar persönliche Dinge mitnehmen kann (muß sie noch abholen, sobald wir eine Wohnung gefunden haben, und er mittlerweile auch keine Einrichtung mehr hat...in welchem Umfang können wir vom Jobcenter diesogenannte Erstausstattung bekommen? Kenn mich mit so etwas absolut nicht aud, un wüßte gern vorher, mit was ich rechnen kann... |
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#2
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Ups...falsche Abteilung...bitte löschen!!
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