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Erwerbsobliegenheit-eigentlich Begriff aus Unterhaltsrecht

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  #1  
Alt 03.01.2008, 20:40
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Standard Erwerbsobliegenheit-eigentlich Begriff aus Unterhaltsrecht

Ich weiß nicht, wie ich mein Problem anders thematisieren soll als "Erwerbsobliegenheit". Gehört ja eigentlich in das Unterhaltsrecht. Ich bin alleinerziehend mit vier Kindern, wovon das letzte gerade 7 Jahre alt geworden ist und kürzlich eingeschult wurde. Die weiteren sind 1 Kind von 11 und Zwillinge von 14. Welche wöchentliche Stundenzahl darf man mir zumuten? Ich habe im letzten Jahr im Rahmen einer Existenzgründung von Zuhause arbeiten können, im Schnitt 35 Stunden die Woche, aber wenigstens flexibel.
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