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Fahrtkosten bei Selbständigkeit

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  #1  
Alt 02.04.2011, 09:46
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Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 11
Standard Fahrtkosten bei Selbständigkeit

Hallo,

ich bin selbständig und beziehe Harz IV.
Zuerst wurden mir die Kilometer für die Selbständigkeit mit 0,1 €/Km angerechnet.
Dann wurde mir erklärt, dass ich beim Führen eines Fahrtenbuches 0,3 €/Km bekomme.
Dies habe ich jetzt getan.
In meiner halbjährlichen Abrechnung wurden mir aber jetzt die privat gefahrenen Kilometer abgezogen.

Hier der Text dazu:

Die Vergütung für die Kilometer erfolgt in einem Monat mit überwiegender privater Nutzung mit 0,1€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer. In einem Monat mit überwiegender Geschäftlicher Nutzung werden die privaten Kilometer mit einem Faktor von 0,1 € von den tatsächlichen Kosten abgezogen. Hiermit sind alle in Verbindung mit dem Fahrzeug anfallenden Kosten abgedeckt.

Bisher hatte ich viel Arbeit und geschäftliche Kilometer.
Leider sind mit zwei Großaufträge weggefallen und jetzt habe ich wesentlich weniger Einkommen.
Dadurch sind natürlich die geschäftlichen Kilometer weniger und die privaten höher.

Ist diese Berechnung rechtlich korrekt?

Das Finanzamt erkennt die 0,3 € an und interessiert sich nicht für die privaten Kilometer.

Jetzt mache ich mir die Arbeit und führe das Fahrtenbuch und dann habe ich aufgrund
der weggebrochenen Aufträge auch nicht mehr, nur den Aufwand mit Kosten für Kopien.

Die privaten Kilometer werden ausserdem viel von meinem Sohn genutzt und auch mein Vater leiht sich
ab und an mein Fahrzeug aus. Kann man hier evtl. etwas machen?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Sachlage aus.


Vielen Dank vorab für die Info
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  #2  
Alt 02.04.2011, 10:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.916
Standard

Hallo michaela,

Zitat:
Jetzt mache ich mir die Arbeit und führe das Fahrtenbuch
das wäre von Anbeginn an die richtige Handhabung gewesen. Maßgeblich sind die tatsächlichen und nachweisbaren, gefahrenen Kilometer für Deine selbständige Tätigkeit.
Für die privat gefahrenen Kilometer interessieren sich weder Finanzamt noch Jobcenter; jedenfalls sollte dies so sein.

Zitat:
Die Vergütung für die Kilometer erfolgt in einem Monat mit überwiegender privater Nutzung mit 0,1€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer. In einem Monat mit überwiegender Geschäftlicher Nutzung werden die privaten Kilometer mit einem Faktor von 0,1 € von den tatsächlichen Kosten abgezogen
Du solltest Deinen SB darauf hinweisen, dass sich mit dem Führen eines Fahrtenbuches diese Methode erledigt hat!

Gruß Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 04.04.2011, 11:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 11
Standard

Hallo Gawain,

das Fahrtenbuch führe ich seit April 2010 und habe in meiner halbjährlichen Abrechnung im September auch die 0,30 € bekommen. Erst jetzt, als ich weniger Aufträge hatte wurde vom Amt diese neue Berechnung erstellt.

Die Kopien von meinem Fahrtenbuch werden monatlich vorgelegt.
So wurden auch meine privaten Fahrten ersichtlich und von den geschäftlichen mit 0,10 € pro Kilometer abgezogen.

So werde ich für jeden privat gefahrenen Kilometer bestraft. Und das mit 3 Kindern, die immer wieder mal
gefahren werden müssen.
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