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#1
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Hallöchen,
mein Freund hatte einen Nebenjob und wurde dann gekündigt. Jedoch hat er keine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und jetzt wurden ihm die Leistungen gesperrt, obwohl er eine Abmeldebescheinigung der Sozialversicherung vorgezeigt hat. Er bekommt einfach keine Kündigung vom Arbeitgeber. Darf man ihm wirklich die Leistungen sperren??? Kann mir da jemand helfen??? Freu mich auf Antwort. Nadine |
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#2
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Tja, dann ist Dein Freund wohl doch nicht gekündigt, oder ?
Vielleicht erzählt er das ja nur? Vielleicht hat er ja gekündigt? Denn soetwas zieht in der Regel eine sperre nach sich! Also wenn der Arbeitgeber mir die Kündigung nicht schriftlich gibt, gehe ich eiskalt wieder an meinen Arbeitsplatz, so als sein nichts geschehen! Tja und wenn der Chef mich dann wirklich als gekündigt betrachtet, lasse ich das vor einem Zeugen wiederholen! Notfalls lässt man sich mit der Polizei aus dem Gebäude holen um die Bestätigung der Kündigung zu bekommen! Wenn ich dort auftauch und einfach an meinen Arbeitsplatz gehe kommt meist der Vorgesetzte und erklärt das man doch gekündigt sei, dann kann man sagen das man dies leider nicht so sieht weil man ja nichts in Händen hat (am Besten vor Zeugen) udn diese kann man der ARGE melden! Rechtsanwalt könnte natürlich auch mal in Betracht gezogen werden, hat bei mir auch erfolgreich funktioniert, weil die ARGE somit nicht davon ausgehen durfte das ich die Kündigung verursacht habe, dies ist im Fall Deines Freundes wohl so bis er der ARGE nachweist das die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte ohne ein Verschulden seinerseits! So einfach ist das manchmal! Gruss |
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