Probearbeit??????

  • Mir hat man eine Teilzeitstelle angeboten wo ich jetzt eine Woche Probearbeiten soll.
    Nun ist die Woche fast um, und ich habe festgestellt das das nicht das richtige und wahre für mich ist.
    Wenn ich also nach der Woche sage, nein ich fange da nicht an, kann es da zu Komplikationen kommen??
    Also, kann man dadurch irgendwelche Kürzungen bekommen das man die Stelle nicht antritt?


    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.


    Viele Grüße schnuffelchen

  • Hallo schnuffelchen!


    Wenn du von dir aus den Job nicht annimmst, wird dir die Arge mit Sicherheit Leistungen kürzen.
    Mein Vorschlag also: reden mit deinem potentiellen Arbeitgeber/ Chef und mache dem klar, dass das nicht der richtige Job für Dich ist. Kein Arbeitgeber hat Interesse an einem wiederwilligen schlecht motivierten Mitarbeiter. Also bitte ihm, dass der der Arge mitteilt, dass Du nicht die geeignete Mitarbeiterin für diese Tätigkeit bist., ohne jedoch die Gründe bei dir persönlich zu suchen. So was soll es ja in der tat auch im richtigen Leben geben.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Ja, ich denke schon, das du nun die 6 Wochen abarbeiten musst, um nicht von der Arge sanktioniert zu werden.
    Mitgehangen, mitgefangen!


    Schrader

    Schrader


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  • Hallo!


    Na wenn du der Arge den Job noch nicht gemeldet hast, dann mach dort flinke Beine!


    Schrader


    P.S.

    Zitat

    denn von der ARGE kommt ja nix.


    Sollte man auch nicht erwarten. Die schaffen es ja kaum, die knapp 7 Millionen zu verwalten.:(

    Schrader


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  • Hallo!


    Dann musst du dir eine gute Argumentation zurecht legen, warum das mit dem Job nichts ist. Hauptgrund sollte dabei sein, dass das nur eine 6 wöchige Urlaubsvertretung ist und du bis zum derzeitigen Tag keinen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Dann soll doch bitteschön die Arge den Arbeitgeber anschreiben und um Aufklärung bitten. Anderseits bist du verpflichtet 3 Monate ohne Lohnzahlung zuarbeiten. Erst dann darfst du den Job schmeißen, musst aber die fehlenden Lohnzahlungen per Zivilgerichtsklage einfordern. Die Arge wird dir erst nach den 3 Monaten weitere Leistungen zugestehen.


    Schrader

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  • Hallo!


    Das mit den drei Monaten arbeiten ohne Lohn ist sicherlich die größten Fehlentscheidungen in der Geschichte der Bundesanstalt für Arbeit. Damit haben die Funktionäre der BfA Menschen mir krimineller Energie(Lohnbetrügern) und Pleitiers, ob nun vorsätzlich oder fahrlässig, Tür und Tor geöffnet.


    Schrader

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  • Hallo!


    Es gibt in jedem Tarifbereich spezielle Kündigungsfristen, auch und gerade während der Probezeit. Meistens sind das innerhalb des ersten Monats in der Tat nur wenige Tage. Aber die Frage ist ja nun, wie reagiert die Arge auf deine Kündigung. Du musst also gute Gründe vorbringen, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis für dich unzumutbar ist. Im übrigen ist auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag (Arbeitversprechen) rechtskräftig. Dazu bedarf es allerdings Zeugen.


    Schrader

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  • Zeugen gibts für den mündlichen Arbeitsvertrag keinen, da die zeitarbeitsfirma weiter weg ist, und die mich angerufen haben. Und da hat ja keiner mitgehört.
    Wie bekommt man denn die Kündigungsfristen raus??
    Und unter welchem Tarifbereich läuft Raumpflegerin/Spülhilfe??

  • Hallo!


    Zitat

    Und unter welchem Tarifbereich läuft Raumpflegerin/Spülhilfe??


    Dummerweise gehört auch auch das Bundesland dazu! Jedes Bundesland hat da seine eigenen Tarifverträge.


    Schrader

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  • Hallo!


    nun habe ich so schnell zu Niedersachsen nichts finden können. Laut Bundesarbeitsgesetz beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen.
    Aber das Entscheidende ist, wie die Arge auf deine eigenmächtige Kündigung reagiert. Da du mit dieser ganz offensichtlich dubiosen Firma keine schriftliche Vereinbarung hast, brauchst du nun eine gute Gründe, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis unzumutbar ist.


    Schrader

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  • @Schrader
    Woher hast du das mit den 3 Monaten ohne Lohn arbeiten "müssen"? Hast du eine Bezugsquelle, die man ansehen kann?


    Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss", damit das für die nicht gezahlten Gehälter noch einspringt, beispielsweise hatten wir das hier gerade. Eine Firma war schon länger in Zahlungsschwierigkeiten; zahlte Gehälter nur schleppend und dann eben auch drei Monate lang nichts mehr. Die Angestellten müssen dann, spätestens dann, zum Amt (nicht die Arge) und das melden. Allerdings ist es so, dass damit dann natürlich auch der Arbeitgeber in Schwierigkeiten kommt, die dazu führen (können), dass er die Firma schließen muss. Im hiesigen Fall hatten einige der Angestellten das deswegen nicht gemeldet, hatten daher dann aber auch Verluste.

  • Hallo lirafe!


    Zitat

    Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss


    So meine ich das auch. Aus deinem Satz geht eindeutig hervor, dass man 3 Monate ohne Lohnzahlungen arbeiten muss.


    Ich habe da mal eine ARD-Sendung, Panorama oder Monitor, gesehen, in der die Arge Hartz4-Empfänger an dubiose Arbeitgeber vermittelt hat.Diese Arbeitgeber drückten erheblichen Druck auf die neuen Arbeitnehmer aus und drohten mit Kündigung, falls sie nicht spuren und brav weiter arbeiten. Erst nach 3 Monaten erklärte sich die Arge bereit, die Hartz4-Zahlungen wieder aufzunehmen. Um den ausgebliebenen Lohn mussten sich die Betroffenen allerdings selbst per Zivilklage gegen den ehemaligen Arbeitgeber kümmern. Diese Verfahrensweise wurde auch von einem Vertreter der BfA in dem Fernsehbeitrag
    als üblich bezeichnet.


    Schrader

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