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#1
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Mir hat man eine Teilzeitstelle angeboten wo ich jetzt eine Woche Probearbeiten soll.
Nun ist die Woche fast um, und ich habe festgestellt das das nicht das richtige und wahre für mich ist. Wenn ich also nach der Woche sage, nein ich fange da nicht an, kann es da zu Komplikationen kommen?? Also, kann man dadurch irgendwelche Kürzungen bekommen das man die Stelle nicht antritt? ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Viele Grüße schnuffelchen |
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#2
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Hallo schnuffelchen!
Wenn du von dir aus den Job nicht annimmst, wird dir die Arge mit Sicherheit Leistungen kürzen. Mein Vorschlag also: reden mit deinem potentiellen Arbeitgeber/ Chef und mache dem klar, dass das nicht der richtige Job für Dich ist. Kein Arbeitgeber hat Interesse an einem wiederwilligen schlecht motivierten Mitarbeiter. Also bitte ihm, dass der der Arge mitteilt, dass Du nicht die geeignete Mitarbeiterin für diese Tätigkeit bist., ohne jedoch die Gründe bei dir persönlich zu suchen. So was soll es ja in der tat auch im richtigen Leben geben. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Jetzt hat sich rausgestellt, das es nur eine Urlaubsvertretung für insgesamt 6 Wochen sein soll.
Das ist doch auch nichts halbes und nichts ganzes. Muß ich das nach einer Woche weitermachen?? |
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#4
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Hallo!
Ja, ich denke schon, das du nun die 6 Wochen abarbeiten musst, um nicht von der Arge sanktioniert zu werden. Mitgehangen, mitgefangen! Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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Ich habe aber bis heute noch kein Vertrag bekommen bzw. unterschrieben.
Ich muß dazu sagen das das Angebot von einer Zeitarbeitsfirma ist. Den Job habe ich im Internet selbst gefunden, denn von der ARGE kommt ja nix. |
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#6
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Hallo!
Na wenn du der Arge den Job noch nicht gemeldet hast, dann mach dort flinke Beine! Schrader P.S. Zitat:
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (24.06.2009 um 19:39 Uhr) |
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#7
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Die wissen das doch schon.
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#8
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Hallo!
Dann musst du dir eine gute Argumentation zurecht legen, warum das mit dem Job nichts ist. Hauptgrund sollte dabei sein, dass das nur eine 6 wöchige Urlaubsvertretung ist und du bis zum derzeitigen Tag keinen rechtsgültigen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Dann soll doch bitteschön die Arge den Arbeitgeber anschreiben und um Aufklärung bitten. Anderseits bist du verpflichtet 3 Monate ohne Lohnzahlung zuarbeiten. Erst dann darfst du den Job schmeißen, musst aber die fehlenden Lohnzahlungen per Zivilgerichtsklage einfordern. Die Arge wird dir erst nach den 3 Monaten weitere Leistungen zugestehen. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#9
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3 Monate umsonst arbeiten??? Nein danke, ohne mich.
Aber ansonsten erst mal vielen Dank für deine Auskünfte. |
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#10
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Hallo!
Das mit den drei Monaten arbeiten ohne Lohn ist sicherlich die größten Fehlentscheidungen in der Geschichte der Bundesanstalt für Arbeit. Damit haben die Funktionäre der BfA Menschen mir krimineller Energie(Lohnbetrügern) und Pleitiers, ob nun vorsätzlich oder fahrlässig, Tür und Tor geöffnet. Schrader
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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