Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Zuverdienst / Nebenverdienst

- Anzeige -

Probearbeit??????

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 24.06.2009, 21:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 27
Standard

Meinst du ich kann nach einer Woche Probearbeiten bei der zeitarbeitsfirma anrufen und sagen das ich das nicht mache.
Oder wie läuft das?
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 24.06.2009, 21:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Es gibt in jedem Tarifbereich spezielle Kündigungsfristen, auch und gerade während der Probezeit. Meistens sind das innerhalb des ersten Monats in der Tat nur wenige Tage. Aber die Frage ist ja nun, wie reagiert die Arge auf deine Kündigung. Du musst also gute Gründe vorbringen, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis für dich unzumutbar ist. Im übrigen ist auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag (Arbeitversprechen) rechtskräftig. Dazu bedarf es allerdings Zeugen.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 24.06.2009, 21:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 27
Standard

Zeugen gibts für den mündlichen Arbeitsvertrag keinen, da die zeitarbeitsfirma weiter weg ist, und die mich angerufen haben. Und da hat ja keiner mitgehört.
Wie bekommt man denn die Kündigungsfristen raus??
Und unter welchem Tarifbereich läuft Raumpflegerin/Spülhilfe??
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 24.06.2009, 22:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Zitat:
Und unter welchem Tarifbereich läuft Raumpflegerin/Spülhilfe??
Dummerweise gehört auch auch das Bundesland dazu! Jedes Bundesland hat da seine eigenen Tarifverträge.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 24.06.2009, 22:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 27
Standard

Es ist Niedersachsen.
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 24.06.2009, 22:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

nun habe ich so schnell zu Niedersachsen nichts finden können. Laut Bundesarbeitsgesetz beträgt die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen.
Aber das Entscheidende ist, wie die Arge auf deine eigenmächtige Kündigung reagiert. Da du mit dieser ganz offensichtlich dubiosen Firma keine schriftliche Vereinbarung hast, brauchst du nun eine gute Gründe, warum eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnis unzumutbar ist.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 25.06.2009, 06:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

@Schrader
Woher hast du das mit den 3 Monaten ohne Lohn arbeiten "müssen"? Hast du eine Bezugsquelle, die man ansehen kann?

Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss", damit das für die nicht gezahlten Gehälter noch einspringt, beispielsweise hatten wir das hier gerade. Eine Firma war schon länger in Zahlungsschwierigkeiten; zahlte Gehälter nur schleppend und dann eben auch drei Monate lang nichts mehr. Die Angestellten müssen dann, spätestens dann, zum Amt (nicht die Arge) und das melden. Allerdings ist es so, dass damit dann natürlich auch der Arbeitgeber in Schwierigkeiten kommt, die dazu führen (können), dass er die Firma schließen muss. Im hiesigen Fall hatten einige der Angestellten das deswegen nicht gemeldet, hatten daher dann aber auch Verluste.
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 25.06.2009, 11:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo lirafe!

Zitat:
Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss
So meine ich das auch. Aus deinem Satz geht eindeutig hervor, dass man 3 Monate ohne Lohnzahlungen arbeiten muss.

Ich habe da mal eine ARD-Sendung, Panorama oder Monitor, gesehen, in der die Arge Hartz4-Empfänger an dubiose Arbeitgeber vermittelt hat.Diese Arbeitgeber drückten erheblichen Druck auf die neuen Arbeitnehmer aus und drohten mit Kündigung, falls sie nicht spuren und brav weiter arbeiten. Erst nach 3 Monaten erklärte sich die Arge bereit, die Hartz4-Zahlungen wieder aufzunehmen. Um den ausgebliebenen Lohn mussten sich die Betroffenen allerdings selbst per Zivilklage gegen den ehemaligen Arbeitgeber kümmern. Diese Verfahrensweise wurde auch von einem Vertreter der BfA in dem Fernsehbeitrag
als üblich bezeichnet.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Probearbeit (gibt’s da Geld) ? jemand Anspruch und Leistungen 1 11.04.2009 09:48