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Sanktionen bei nichtbekundetem Interesse an Job?

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  • 1 Post By Obdachlos und ganz allein

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  #1  
Alt 12.08.2011, 17:35
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Beiträge: 10
Standard Sanktionen bei nichtbekundetem Interesse an Job?

ich war heute bei einer obligatorischen Informationsveranstaltung des Jobcenters. Nach der Frage des Jobcenter Mitarbeiters ob wir interessiert an weiterführenden Veranstaltungen für den Job wären (Lagerarbeit) sagte ich als einzige Teilnehmerin nein. Ich brauche Bedenkzeit. Bekomme ich hierfür eine Sanktion?
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  #2  
Alt 13.08.2011, 13:00
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Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 403
Standard

Dir wurde ja kein Job angeboten sondern eine weiterführende Veranstaltung für den Job. Also gibt es keine Sanktion. Wofür auch!
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  #3  
Alt 13.08.2011, 13:55
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.11.2010
Beiträge: 370
Standard

Info-Veranstaltung für Lager-Arbeit bzw. Arbeits-Lager???

Du solltest aufpassen, dass du nichts unterschreibst, keine EGV, rein gar nichts!!!
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  #4  
Alt 13.08.2011, 20:49
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Beiträge: 302
Standard

Wenn du keinen Bock auf Arbeit hast kannst du das ehrlich sagen. Dafür gab es nie Sanktionen und wird es auch nie geben! Die fragen doch nur weil sie wissen wollen ob du Interesse an Arbeit hast damit sie sich die Veranstaltungen sparen können. Kostet ja alles Geld. Also veralbere die nicht und sag offen: Keine Lust auf Arbeit und tschüß!!!
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  #5  
Alt 28.11.2011, 21:01
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Registriert seit: 06.04.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 302
Standard

Hey Jura: Du träumst doch auch von nem Bürojob mit Hemd und Krawatte. Frag doch mal beim Jobcenter ob du denen juristisch beistehen kannst. Ich meine so mit Inhalt der Eingliederungsvereinbarung und Jobablehnung. Dann kannste uns hier auch mal Tips geben. Da müßte doch was zu machen sein?
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