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#1
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Folgender Sachverhalt.
Ich bin ab 01.9.11. ALG 2 berechtigt. Ich übe derzeit noch eine Nebentätigkeit aus. Der Chef zahlt das Geld normalerweise immer Anfang des Monats aus. Er meinte zu mir, ich könne aber auch schon am 30. August mein Lohn bekommen. Den Lohnzettel bekomme ich allerdings erst am 10. September. Das Geld wird immer in bar ausgezahlt und nicht überwiesen. Nun meine Frage: Wird mir das Geld auf meinen ALG2 Bezug im September angerechnet? Das Geld ist mir ja Ende August zugeflossen....somit kein Zufluss im September. |
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#2
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Lass dir die Auszahlung quittieren. Wenn du das Geld bar erhälst, musst du ja nachweisen können, dass du es bereits im August erhalten hast.
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#3
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Alles klar so werd ich es machen.
Danke dir |
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