Hartz 4 Wohngeldanrechnung??

  • Hallo, brauch mal bitte schnelle Hilfe.
    Ich, 4 Kinder, letztes Kind bekam UV und Wohngeld
    Angerechnet wurde also Kige, UV und Wohngeld.
    Bzw wurde letztes Kind komplett rausgerechnet, da zuviel Einkommen und mir wurden ca.70€ noch angerechnet, minus ein Einkommensüberschuss von 30€ (keine Ahnung was und warum), also nur ca. 40 auf mein Hartz 4 angerechnet/abgezogen.
    Wohngeldstelle hat über ein Jahr gebraucht das alles zu berechnen, sprich es wurde rückwirkend gezahlt.
    Das ganze Wohngeld, 95€,(für 10mon je 95€) wurde an die Arge gezahlt.
    ABER wenn sie mir nur ca 40€ anrechnen, hätte die Wohngeldstelle mir doch ca.55€ für die letzten Monate überweisen müssen???
    Also 95€ Wohngeld stehen mir zu, 40€ rechnet die Arge an, somit würde ich von der Wohngeldstelle ca.55€ bekommen??
    Oh Gott ich hoffe ihr versteht was ich meine????
    Brauche da dringend Rat, was kann ich tun?
    Überprüfungsantrag, oder Arge auffordern mir das Geld zu zahlen??
    Freue mich über schnelle Antworten.
    Lieben Dank

  • Die ARGE bekommt nur das von der Wohngeldstelle was du monatlich über deine Leistungen gezahlt bekommen hast.Den Rest aus dem Wohngeld erhälst du von der Wohngeldstelle auf dein Konto.Wenn du Wohngeld beantragen mußt muß sowieso mehr herauskommen als was du an Wohnzuschuß von der ARGE bekommen würdest sonst macht es ja auch keinen Sinn.Du müßtest ja auch einen Bescheid von deiner Wohngeldstelle bekommen haben in dem steht wie hoch deine monatlichen Leistungen sind.Die Wohngeldstelle zahlt erst immer im nächsten Monat.Zumindestens war es bei mir der Fall und ich denke wird bei dir ähnlich sein.

  • [...] Brauche da dringend Rat, was kann ich tun?
    Überprüfungsantrag, oder Arge auffordern mir das Geld zu zahlen?? [...]


    Nichts davon.


    zum Thema Anrechnung:
    Das letzte Kind hat übersteigendes Einkommen. D. h. es hat mehr EK (durch KiGe, UVG, Wohng.), als es Bedarf hat. Das übersteigende EK (bei dir anscheinend 70 €) kann beim Elternteil bis zu max. 184 € pro Kind (Betrag Kindergeld) angerechnet werden. Hierbei wird jedoch die Versicherungspauschale i. H. v. 30 € noch abgezogen. Folglich bleibt ein Anrechnungsbetrag i. H. v. 40 € bei dir.


    zur Zahlung Wohngeld:
    Das dir damals zustehende Wohng. konnte damals bei der ARGE nocht nicht berücksichtigt werden. Dafür zahlte halt die ARGE (wäre Wohng. eher bewilligt, wäre es ja angerechnet worden). Somit ist es auch richtig, dass die Wohngeldstelle rückwirkend an die ARGE zahlt und nicht an dich.
    Für die Zukunft sind die Anprüche nun klar und du erhälst das Wohng. i. H. v. 95 € direkt. Die ARGE rechnet dies natürlich auch an.


    Ich hoffe die Erläuterung ist so verständlich!? :)

  • Vielen Dank erstmal, aber ich bin glaub zu blöd das zu begreifen.
    Wenn sie mir vom Wohngeld nur 40€ anrechenen, fehen da nicht 55€ für die letzten Monate
    sprich 95€ wohngeld bekomm ich 40€ rechnen sie an, bleibt mir eigentlich 55€
    und rückwirkend hätten sie ja nicht 40 sondern eben die 95 komplett einbehalten.
    im aktuellen bescheid sind nur wieder die 40€ angerechnet und nicht die 95€
    sag ja, ich begreif das nicht

  • Ähm ja... es ist etwas schwierig zu erklären / verstehen ohne es vor sich zu sehen.
    Die Bescheide bzw. die Berechnungsbögen / -tabellen darin sind auch oft nicht sehr gut verständlich.
    Die Mitarbeiter haben (sofern das Fachverfahren (Programm) A2LL genutzt wird) eine sog. "Horizontalübersicht". Das ist eine große Tabelle mit allen Personen, Bedarfen, Einkommen, Sanktionen, ... der BG.


    Noch mal zur Anrechnung:
    Bei deinem Kind wird das Wohngeld angerechnet, was für ihn / sie gezahlt wird.
    Bei dir wird das angerechnet, was dein Kind davon nicht "benötigt" bereinigt um 30 Euro, also dann anscheinend 40 Euro.


    Vlt. kannst du den Bescheid ja scannen und online stellen / hochladen + mir ggf. den Link schicken?
    Dann schau ich mir den mal an, ob es passt. ;)