Bedarfsgemeinschaft - Wer muss Nebenkostenbeihilfe zurückzahlen?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen:


    Eine Freundin macht zur Zeit eine Ausbildung und hat eine eingene Wohnung. Nun hat für 3 Monate ihr arbeitloser Freund bei ihr gewohnt und der hat neben Alg2 nun auch Beihilfe für ihre Nebenkosten (Strom, Müllgebühren usw.) bekommen. Nach drei Monaten ist dieser wieder ausgezogen, hat sich allerdings nicht bei der Arge umgemeldet und weiter das Alg2 + Beihilfe gezogen (Ohne Wissen meiner Freundin). Dies ist nach 3 weiteren Monaten rausgekommen und die Arge möchte nun die Nebenkostenbeihilfe von meiner Freundin wieder bekommen. Sie argumentiert, dass meiner Freundin die Beihilfe zugestanden wäre, da sie ja alle Kosten der Wohnung bezahlt hat. Deshalb müsse sie dieses Geld nun wieder zurückzahlen. Meine Freundin hat bei der Arge angerufen und mitgeteillt, dass sie dieses Geld nie bekommen hat. Die Arge will das Geld trotzdem von ihr wiederhaben.


    Ist diese Argumentation richtig? Meines Verständnisses nach ist der Exfreund ja der Leistungsbezieher gewesen und nicht meine Freundin. Ich fürchte die Arge will meine Freundin unrechtmässig zur Kasse bitten, weil ihr Exfreund nicht mehr erreichbar ist. Er ist mittlerweile ohne festen Wohnsitz.


    Danke im Voraus für eure Antworten.

  • Die ARGE kann nur Geld von demjenigen zurückfordern der es auch bezahlt bekommen hat.Deine Freundin soll der ARGE einfach mitteilen das sie keine Leistungen beantragt und bezogen hat und dementsprechend auch nichts zurückzahlen wird.Da werden sie sich schon an den Freund halten müssen.