Kein Hartz IV, kein Bafög - was nun?

  • Hallo, ich habe dieses Forum gerade entdeckt und habe auch gleich mal eine Frage.
    Kurzform:
    Ich bin 19 Jahre alt und beziehe seit dem 18. Lebensjahr Hartz IV, weil ich das Gymnasium dummerweise abgebrochen habe. In der Zwischenzeit habe ich meinen mittleren Schulabschluss nachmachen können und wurde vor kurzem auf eine Fachoberschule für Sozialwesen aufgenommen um dort mein Fachabitur zu machen. Danach möchte ich evtl. studieren, steht aber noch offen.
    So. Nun habe ich schon schon einiger Zeit Bafög beantragt, konnte aber die Schulbescheinigung etc erst vor ein paar Wochen abgeben. Da meinte der Bearbeiter schon zu mir, dass ich nur Bafög bekomme, wenn es im Wohnort meiner Mutter keine vergleichbare Ausbildungsstätte gibt.
    (Meine Mutter und ich haben uns nie verstanden, sie zog als ich 15 war wegen ihrer Arbeit nach Sachsen-Anhalt. Mittlerweile haben wir aber wenigstens telefonisch Kontakt.)
    Okay, ich war erstmal verunsichert, weil ich ja schon volljährig bin und in einer eigenen Wohnung hier in Berlin lebe aber er sagte mir, dass dies nichts zur Sache tue und es allein davon abhängt ob es nun dort eine vergleichbare Ausbildungstsätte gibt.
    Die gibt es.
    Ich rief bei der Bafög-Hotline an und die bestätigten mir das, was mein Bearbeiter sagte.
    Nun fragte ich mich: "Weiter von Hartz IV leben?" Ich rief bei der Jobcenter-Hotline an, und die Mitarbeiterin wiederum sagte mir, dass das Bafög, was ich eigentlich nicht bekomme weil es ja eigentlich meine Schuld ist dass ich nicht bei meiner Mutter wohne (?) trotzdem aufs Hartz IV angerechnet wird, weil ich ja Anspruch HÄTTE WENN ich dort wohnen würde. *hust*
    Naja, nun frage ich mich: Wovon soll ich leben? Bekomme ich nun Unterhalt?
    Eigentlich wollte ich, sobald ich den Schulplatz habe, endlich mit meinem Freund zusammenziehen. Da ich neben dem Bafög ja noch einen Minijob machen darf, wäre das auch finanziell dringewesen...
    *seufz*
    Meine Mutter würde mir zwar etwas bezahlen, hat mich aber nochmal auf die Sozialhilfe verwiesen mit den Worten: "Keiner lässt einen einfach so auf der Straße stehen." Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass es die Sozialhilfe eigentlich seit 2005 gar nicht mehr gibt (?)
    Ich fühle mich momentan etwas verloren.
    Vielleicht kann mir jemand helfen und mir folgende Fragen beantworten:
    1. Habe ich auf irgendwelche staatliche Hilfen Anspruch? Wenn ja, auf welche?
    2. Wenn ja, wird mir davon etwas abgezogen, wenn ich mit meinem Freund zusammenziehen würde (er arbeitet, verdient aber auch kein Manager-Gehalt)?
    3. Kann ich gegen die Ablehnung vom Bafög-Antrag in Berufung gehen und hätte ich Chancen, dass ich es trotzdem bekomme wenn ich Druck mache? (Ich trau mich immer nicht gegen irgendwas vorzugehen, von dem ich nicht so viel Ahnung habe - jeder erzählt etwas anderes.. :()


    Ich bin über alle anderen zusätzlichen Infos auch sehr dankbar.


    Liebe Grüße und vielen Dank für eure Zeit

  • Wo hast du seit deinem 15. Lebensjahr gewohnt? Da du b ereits seit vielen Jahren nicht mehr bei deiner Mutter lebst, denke ich, ist die Begründung des Amtes, dass du ja zu ihr ziehen könntest, nicht rechtens; ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen (und zwar schnellstmöglich zur Fristwahrung - die Frist für einen Widerspruch steht im Ablehnungsbescheid) . Es gibt einen Passus der Zumutbarkeit solcher "Vorschläge"; ich glaube, dass in deinem Fall nicht zumutbar ist, wenn du zu deiner Ma zurückziehen müßtest, zumal jihr seit vielen Jahren nicht mehr zusammen gewohnt habt und ja auch sie vermutlich nicht auf dein "Zurückkommen" eingerichtet sein wird und ggf. sogar ein Umzug oder dergleichen in eine größere Wohnung erforderlich wäre. Also - Widerspruch einlegen - das kannst du selbst, und auch eine ordentliche Begründung müßtest du hinkriegen. Parallel dazu würde ich mir jetzt schon einmal schleunigst einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen, mittels dem du eine umfassende Beratung für einen von dir zu tragenden Kostenanteil in Höhe von 10 Euro bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kannst. Dieser Anwalt sollte allerdings ein Fachanwalt im Sozialwesen bzw. Bafögrecht sein. Wer das in deinem Umfeld sein könnte, erfährst du durch Suche im Internet oder durch einen Anruf bei der in eurer Region zuständigen Anwaltskammer.