Harz 4 Schwanger und partner(ich) verdiene

  • Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!


    Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.


    Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.


    LG, Jana


  • mh und was wäre die grenze wo die arge sagt ich muss für die aufkommen wenn wir zusammen wohnen??

  • Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.


    Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.


    LG, Jana

  • Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.


    Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.


    LG, Jana


    aso ich verdien mom noch 1520 euro brutto! netto weis ich noch net weil des mei 1 monat. als geselle bin! fall ich tz drunter?

  • 1500 brutto, Kitty! Lass ihn da mal 1000 netto haben, wenn überhaupt. Und dann gelten ja noch die Freibeträge. Sie liegen zu dritt auf jeden Fall unter dem Bedarf.
    Mit Kinderfreibetrag und Wohngeld mag gut sein, aber häufig ist es so, dass das Einkommen für Wohngeld zu hoch ist und für KFB zu gering. Wie das sein kann, weiß ich auch nicht.


    Auf jeden Fall sollte Marauder einen ALG II- Antrag stellen. Die weisen ihn im Fall der Fälle dann auf Wohngeld und KFB hin.


    LG, Jalale.