Schulpflicht

  • hallo an Alle,


    ich habe eine schwierige Situation. Ich musste am 3.7.2009 Alg2 beantragen und habe diese auch bewilligt bekommen. Ich wohne mit meiner 12 Jahre alten Tochter bei meinen Eltern uisnd zwar nur voruebergehend. Ich bin aktiv auf der Suche nach einer Arbeit und wuerde auch ins Ausland gehen.


    Nun habe ich mehrere Angebote in Aussicht und werde voraussichtlich zum 1.11. oder aber spaetestens zum 1.1.2010 eine Arbeitsstelle erhalten. Die Arge zahlt momentan die Leistungen als Darlehen, da ich eine alte Hofanlage besitze und diese auch hoffentlich bald verkauft bekomme. Mit dem Verkaufserloes werde ich jedoch lediglich meine Schulden tilgen / hoffentlich!


    Ich konnte mit ein wenig Ersparten bis zum Juni 2009 bei Bekannten im Ausland leben und musste deshalb kein Sozialamt in Anspruch nehmen. Eine Scheidungskrieg war die Ursache fuer alles. Meine Tochter besuchte dort eine internationale Schule, die ich mir aber jetzt nicht mehr leisten kann nach dem alle Ersparnisse aufgebraucht sind. Ich bin also zu meinen Eltern gezogen und habe kurzfristig um Hilfe beim Arbeitsamt gebeten. ich werde die Leistungen auch alle zurueckzahlen, wenn ich zu Geld kommen sollte.


    Wir werden auf keinen Fall bei meinen Eltern wohnen bleiben. Auf engstem Raum sind Streitigkeiten in der Regel. Ich moechte meiner Tochter keinen zusaetzlichen Schulwechsel zumuten und habe sie deshalb noch in keiner Schule angemeldet. Sobald ich eine feste Arbeitsstelle zugesagt bekommen habe, weiss ich wo ich eine Wohnung suche und suche dann auch eine entsprechende Schule.


    Die Arge hat nun nach einer Schulbescheinigung gefragt. Ich habe angst, dass sie mir die Leistungen entziehen und ich auch noch ein Bussgeld wegen der Schulpflicht in Deutschland erhalte. An welche Stelle kann ich mich wenden? Was passiert, wenn ich meine Tochter zurueck zu meinen Bekannten in die alte Schule schicke? Durch die Leistungen der Arge waere mir das moeglich. Erhalte ich die Leistungen auch, wenn meine Tochter im Ausland zur Schule geht?


    Danke fuer alle Antworten und Hilfen


    Julchen

  • Die Tochter geht ja dann nicht nur im Ausland zur Schule, sondern lebt auch dort. Ich denke nicht, dass du die hiesigen Regelsätze für beispielsweise ja auch "Kosten der Unterkunft" etc. erhälst, wenn deine Tochter gar nicht mehr bei dir ist, warum auch immer.