Kindsvater will nicht mehr zahlen

  • Hallo,Habe heute vom Kindsvater meines Ersten Sohnes erfahren,das er kein unterhalt mehr zahlen kann,weil er mit seiner neuen Frau ein weiteres Kind bekommt.Meine Frage was kann ich tun,wenn er nicht mehr zahlt?und muß er für sein erstes Kind unterhalt noch zahlen obwohl er neu verheiratet ist und ein Kind von seiner neuen Frau bekommt??

  • Natürlich ist weiterhin zur Unterhaltsleistung verpflichtet; sein Gedanke, dass sich das ändert, ist komplett abwegig. Das einzige, was sich ändern könnte - je nach Einommenssituation - ist die Unterhaltshöhe, sofern sein Einkommen nicht für beide Kinder reichen sollte.

  • frau28
    Ich glaube, ich habe da jetzt (hoffentlich) etwas mißverstanden. Du machst doch wohl das Besuchsrecht des Vaters nicht davon abhängig, ob oder wie er für das, also sein Kind, zahlt?! Das fänd ich ätzend und muß mich gerade sehr beherrschen, nicht weiter darzulegen, wie ich das einschätze. Kinder sind unschuldig und können für nichts, schon gar nicht für ihre Eltern, deren Regelungen oder deren Unvermögen. Wenn du dein Kind wirklich auch nur annähernd liebst, trennst du "zahlen" und "kümmern" strikt voneinander.

  • Nein Sorry das war mein Fehler hab mich Falsch ausgedrückt.
    Der KindsVater würde nicht mehr sein Besuchsrecht in anspruch nehmen wenn er dafür auch nicht mehr Zahlen müßte.Ihm geht es mehr ums Geld als um sein Kind.Er kommt auch nur alle paar wochen sein Sohn besuchen und in der zeit dazwischen kümmert er sich auch nicht oder Ruft mal an wie es seinem Sohn geht usw...und das find ich etwas Schade.

  • Gut - und natürlich ist das schade - es ist mehr als das, weil es dem Kind irgendwann auch schaden wird, wenn eine der beiden wichtigsten Personen in seinem Leben auf diese Art ausfällt. Aber das ist leider das, was sich täglich immer wieder irgendwo wiederholt. Leider haben auch wir hier diese Erfahrung machen müssen, die für die Kinder sehr leidvoll sind und leider auch Einfluss auf ihren weiteren Werdegang nehmen, auf welche Art auch immer.