Hallo an alle
Erstmal danke an Euch , daß es euch gibt
Ich habe ein kleines verständniss problem mit ARGE und den gesetzen ( wie höchstwarscheinlich viele hier )![]()
So kurz , ich habe letztens Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von ARGE erhalten , mir gehts jetzt nicht wirklich um die zahlen , da werde ich sowieso einspruch einlegen , aber es geht um die Begründung.
Vorgeschichte , ich habe ( versucht ) mich Selbständig zu machen ,ende des 10.2007 , habe damals auch die Formulare gekriegt wo ich eingeben sollte was ich verdienen werde (?????) , hab gleich SB angerufen und Ihr erklärt , daß ich es schwer einschätzen kann , wir haben uns geeinigt daß wir das alle 6 monate abrechnen, was natürlich ok ist und viel einfacher zu handhaben. ( Habe sowas auch auf einigen bescheiden vorgefunden , ein standart satz : Die grundlage für die abschliessende Entscheidung bildet der vor Ihnen vorzulegende Nachweis.... ) !!!
Somit habe ich immer das ALGII bekommen und dazu noch das geld aus Selbständiger Arbeit erzielt, schön brav immer die GuV abgeschickt , entweder alle 2 Monate oder sogar monatlich und weil ich doch ein paar aufträge bekamm , kam es zu " überzahlung".
Ich bin im klaren daß ich das geld zurück zahlen muss , gar keine rede aber..........
in der begründung steht :
Nach § 48 Abs.1 S. 2 Mr. 2, 4 SGB X ......( ganze gesetz text ) , soweit ich es verstanden habe, habe ich fahrlässig und sogar grobfahrlässig gehandelt ........oder den Sorgfallt nicht erfüllt .........es soll heißen , ich wollte es verheimlichen oder habe ARGE nicht informiert ........?!?!?!?!?!?!
also das ist ein bisken übertrieben , oder ????
nächste absatz
Gem.§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X ........(gesetzes text ) es soll heißen , nachdem Bescheid erlassen worden ist , ist ein zusätzliches einkommen erzielt worden <----------das ist OK !!!
Zu dem ersten absatz es gefällt mir überhaupt nicht, kann ich dagegen einspruch einlegen , Sie mögen bitte den ersten absatz rausnehmen , es gleicht einer verleumdnung, oder ?!
Zum anderen Punkt .
Da ich das geld jetzt zurückzahlen muss , habe die ARGE nach Individualprinzip die überbezahlte Beträge auf alle mitglieder der BG aufgeteilt , sogar meine 3 jährige Tochter ..........ich meine da läuft was nicht richtig , wenn meine Tochter eine zahlungs auffoderung kriegt oder ???
( vorweg habe ich die BA angerufen Förderungsmanagment abteilung verbinden lassen und den hörer meine Tochter in die hand reingedrückt , die parteien waren sich nach ne weile einig , das kleine
Sparschwein meiner tochter soll erstmal ganz erhalten bleiben )
Ich frage mich wie ist das überhaut sowas möglich , daß 3 jährige kind eine zahlungs auffoderung kriegt , obwohl Sie laut §7 gesetze textes gar nicht berechtigt ist, sondern nur ich und weil Sie nur zur BG gehört.
Für mich heißt es doch daß erst die personen ab 15 lebensjahr , erwerbsfähig und hilfebedürftig berechtigt sind , alle andere personen gehören nur zur meiner BG , die ich eigentlich selbständig unterhalten ernähren sollte .
damit es deutlicher wird was ich meine : ein kind ,nehmen wir mal an der 5 jahre alt ist , der beide eltern teile verloren hat ( nur beispiel ) und keine verwandschaft hat , ist das kind brechtigt die leistungen zu kriegen laut SGB II ??? ich denke nicht ......oder ?
ufff , ich glaube fürs erste reicht ,würde mich freuen wenn jemand antworten liefern kann oder mindestens tipps gibt
mfg
Thom
P.S.: Sorry für die ganzen fehler , wer welche findet kann es behalten ![]()
