Hartz-IV-Kürzung widerrechtlich?

  • Am 15. September 2009 hat meine Berufsberaterin eine Ersteinladung für den 16. September 2009 an mich geschrieben. Diese erhielt ich am 18. September 2009 nach 12 Uhr Mittags - also ganze zwei Tage nach dem Termin.
    Am 16. September 2009 schrieb meine Berufsberaterin eine Folgeeinladung an mich, die ich am 19. September 2009 erhielt. Hierin informierte sie mich, daß ich weder den Termin wahrgenommen habe (und somit unentschuldigt dem Termin ferngeblieben bin) noch eine Entschuldigung vorgelegt hätte; weiter heißt es in dem Schreiben, daß nun eine Kürzung um 30% für die Dauer von drei Monaten passieren wird, die sie in ihrer Ersteinladung an mich angedroht hatte. Auch wird mir erschwerend vorgeworfen, daß ich "bis zum heutigen Tage" (also am 16. September 2009, wo auch der Termin war) trotz Ermahnung ihrerseits, mich nicht gemeldet hätte und keinerlei Erklärung für mein Fernbleiben genannt hätte.


    Meine Fragen hierzu:
    1.) Ist eine solche Kürzung nicht widerrechtlich? Immerhin kann der Brief mit der Ersteinladung gar nicht rechtzeitig vor dem genannten Termin bei mir angekommen sein.
    2.) Gibt es eine gesetzliche Frist hinsichtlich der Versendung beziehungsweise Zustellung von Einladungen zu persönlichen Terminen, die von der ARGE eingehalten werden muß? Im kaufmännischen Bereich rechnet man ja üblicherweise mit fünf bis sieben Tagen für den Postlauf; ist das bei Ämtern ähnlich oder vergleichbar? Demnach müßte spätestens zum Beispiel am 11. September 2009 eine Einladung für einen persönlichen Gesprächstermin am 16. September 2009 angekommen sein, also spätestens am 9. September 2009 geschrieben und rausgegangen sein.


    Falls die ARGE mit ihrem Vorwurf und ihrer Kürzung tatsächlich im Recht sein sollte, dann wäre das eine bodenlose Unverschämtheit und ich müßte mir zukünftig überlegen, ob ich mich nicht täglich bei der ARGE melde, um mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, daß an dem jeweiligen Tag kein persönlicher Termin ansteht!
    Der Witz ist, daß ich sowohl am 15., als auch am 16. September bei der ARGE im Haus gewesen bin und so wäre es für mich ein leichtes gewesen, mal eben bei der Berufsberaterin reinzuschauen.
    Ich rege mich ganz fürchterlich auf, bitte verzeiht, aber ich weiß so schon nicht wie ich mit dem bißchen Geld zurecht kommen kann. Und während mein jüngster bei mir lebender Sohn mit seinen 16 Jahren immer dünner wird und der Arzt sagt, daß er mehr und gesündere, aber vor allem gehaltvollere Nahrung zu sich nehmen muß, wollen die mir jetzt auch noch das mickrige ALG 2 kürzen. Wie soll man da als Mutter nicht durchdrehen???


    Herzlichen Dank im Voraus für eure mit Sicherheit wieder hilfreichen Antworten. Es grüßt euch


    die Freydis ;)



    EDIT: Es handelt sich hierbei übrigens um die ARGE Mönchengladbach - es stellt sich die Frage: sind eventuell auch andere in deren Zuständigkeitsbereich von derlei Willkür betroffen?)

  • Normalerweise sollten schon die Termine so verschickt werden das man auch Zeit hat diese wahrzunehmen.Es ist aber auch durchaus üblich das es Termine kurzfristig gibt.Ich hatte auch schon Samstag die Einladung für Montag im Briefkasten.Du müßtest aber doch anhand des Poststempels erkennen können wann der Brief bei dir eingegangen ist.

  • Vor allen Dingen denke ich, dass Du da in der Beweispflicht stehst - und der kannst Du nicht nachkommen. Du müsstest nachweisen können, von wann das Schreiben der ARGE datiert ist (nein, nicht der Poststempel, sondern das Datum im Brief) und anhand des Poststempels siehst du wie beschrieben auch, wann es da ist (meist einen Tag später, WE 2 Tage). Wie schaut's denn da aus? Denn dass die ARGE etwas so kurzfristiges tut, ist für mich nicht nachvollziehbar und klingt eher nach ausflucht.

  • trickse sie doch einfach aus in dem du denen sagst das bei euch öfters der briefkasten auf gebrochen wird oder er einfach ab gerissen und irgendwo hin geschmiesen würd. Dann sind die in der beweiß pflicht das du den brief er halten hast. Es mus nur ein briefkasten sein der so an geschraubt werden kann. Wo her solltest du dan wissen das die geschrieben haben. Ist zwar nicht in ordnung aber so das du ihn nicht bekommen hast und du nicht mustest das du da an traben solltest die sind link also kannste das auch mal werden. Ist nicht legal aber wirksam.

  • Wir sollen hier doch nicht zum Betrug anleiten.... ;)


    Ausserdem kann ich mir denken, dass die die Briefe die rausgehen in den rechnern speichern. Mache ich übrigens auch. Und in der Beweispflicht bleibt der Leistungsnehmer, denke ich.

  • Es gibt keinen Poststempel wie ansonsten üblich bei den Briefen von der ARGE Mönchengladbach. Der Briefumschlag ist vorab bedruckt mit "90471 Nürnberg BZ 90 ... Freimachung DV im Fenster... " und im Festener steht neben meinem Namen und meiner Adresse DV 09 0,55 Deutsche Post :-(
    Aber das Datum des einen Briefes ist der 15. September und das des anderen der 16. September 2009. Als ich am Montag zur ARGE ging, um Widerspruch einzulegen, wollte man mich nicht zur Berufsberaterin vorlassen, weil die mir ja schon den Termin am 30. September gab und da soll ich dann den Widerspruch machen - aber zu dem Zeitpunkt ergolgte ja auch schon die verminderte Auszahlung. Ich hab das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen...