Anspruch auf ALG ll oder wenigstens einen KK-Zuschuss?

  • Hallo...


    ich würde hier gerne mal eine wichtige Frage stellen. Ich hoffe es kann mir jemand darauf antworten.


    Ich wohne schon seit ein paar Jahren mit meiner Freundin zusammen, hatte auch schon einmal einen ALG ll Antrag abgegeben, der aber abgelehnt wurde.


    Meine Freundin verdient so ca. 1100 Euro und unterstützt mich in dieser Hinsicht auch. Besondere Ausgaben habe ich nicht, fahre ein Auto...und würde eben gerne mal wissen, ob ich nicht doch einen Anspruch auf ALG ll habe. Unsere gemeinsame Wohnung hat eine Quadratmeterzahl von ca. 75 ... wobei wir aber noch bei Ihren Eltern im haus wohnen und deshalb aber kein Mietvertrag besteht.Mietkosten enstehen aber trotzdem von ca. 350 Euro.


    Was mir sehr zu schaffen macht ist eben diese Krankenversicherung, die sich bei mir auf einen Mindestbeitrag von knapp 140 € beläuft.


    Gibt es denn in dieser Hinsicht wenigstens eine Chance den KK-Beitrag ganz oder teilweise bezuschußt zu bekommen? Oder allgemein eine Chance auf ALG ll, wenn man eine Partnerin hat und zusammen wohnt?


    Viele Grüße
    Tom

  • Hallo Tom!
    Ich habe gerade dein geschildertes Problem gelesen.
    Z. Zt. habe ich ähnliches Problem. Ich war einige Monate selbstständig und habe meinen Betrieb wegen Mindereinnahmen schließen müssen. Mit der KK hatte ich die ganze Zeit Probleme. Sie haben immer wieder neue Berechnungsgrundlagen erstellt (mal mehr, mal weniger Beiträge. Ich war als freiwilliges Mitglied bei der KK, da ja Versicherungspflicht besteht. Ich habe auch immer wieder Beiträge überwiesen. Nun haben sie mir von der KK die Endabrechnung geschickt und es sind ca. 500,00 € offen. Ich bin wegen der Rückstände nicht krankenversichert, bis alle Beträge beglichen sind. Da ich ohne Beschäftigung bin, war ich gezwungen, ALG II zu beantragen. Den Bescheid habe ich noch immer nicht. Ich dachte, ich sei nun ab dem 01.09. über die Arge Krankenversichert. - :mad:denkste!!! Solange die Forderungen nicht beglichen sind... Auch bei der Arge kann man mir nicht helfen. Mein Lebenspartner bezieht z. Zt. ALG I und da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, muss er für meine Krankenversicherung aufkommen. Toller Sozialstaat :confused: Bist du einmal unverschuldet in der Mühle drin, kommst du nicht wieder raus.
    Vielleicht konnte ich dir ein wenig weiterhelfen...


    LG
    Elke

  • @ Tombone Du solltest auf alle Fälle nochmal einen Antrag stellen denn ich denke schon das euch etwas zustehen würde.Du kannst ja vorab schon mal einen ALG2 Rechner probieren.Wichtig ist das ihr mit den Eltern einen Mietvertrag aufsetzt und diesen auch mit einreicht denn ohne diesen geht die ARGE davon aus das ihr dort mietfrei wohnt was ja nicht der Fall ist und dann würdet ihr keinen Anspruch haben.



    elke.brandt1 Versuche doch mal mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Die Summe ist ja doch noch überschaubar.

  • elke.brandt1


    Ich sehe du bist auch in einer ähnlichen Lage. Und das mit einer Existenzgründung habe ich auch anders machen müssen.
    Ich möchte / habe Internetseiten Online gestellt und mich darin Selbstständig gemacht, d.h. genauer...meine Freundin hat das Gewerbe als Nebengewerbe übernommen...weil...mich die KK sonst als Existenzgründer und natürlich wenig bis garkeine Einnahmen...auffressen würde. Wie soll man in Deutschland sich eine Existenz aufbauen, wenn man schon mir der KK an sein Limit kommt? Ich möchte überhaupt kein ALG beantragen und mich so aus dem Sumpf ziehen. Nur...unterstützt wirdman auch von keiner Behörde. Wenn ich das sehe, wieviel Geld für Umschulungen etc. in Deustchland ausgegeben werden, die am Ende in unserer heutigen Zeit doch kein Nutzen hat. Existenzgründer werden hierzulande total im Stich gelassen!!!:mad:
    Und das dicke Ende kommt ja bekannterweise nach diesem Wochenende. Mal sehen, welche Überraschungspakete der Staat wieder für uns geschnürt hat!


    Kitty121


    Ich würde ja gerne nochmal einen Antrag stellen aber mich ko... echt an, daß man wieder alles aufüllen muss, obwohl man das schon x-mal gemacht hat. Und dann diese netten Gesichter auf dem Amt! Die helfen einem doch null. Immer nur diese blöden Aussagen: Man können nichts sagen, das könnte dann gegen sie gewertet werden. Naja, nur zum Antrag aus- und entegegennehmen...das könnte ich auch. Hilfe bekommste dort eh nicht!


    Was ist wenn meine Freundin noch Spareinlagen hat? Dann kann ich das doch eh alles vergessen oder?:(


    Grüße
    Tom

  • Es ist schon etwas nervig das gebe ich gerne zu aber am Ende zählt doch was du bekommst.Die Spareinlagen deiner Freundin sind nur relevant wenn sie über der Summe liegen die sie haben darf.Ich denke das du damals den Antrag eingereicht hast ohne irgendwelche Mietkosten anzugeben und deshalb gab es diese Ablehnung.Also hol dir nochmal die Unterlagen und dann wirste ja sehen ob du etwas bekommst.Ist aber immer noch besser als Geld zu verschenken was dir eigentlich zustehen würde.

  • Hi...


    Ich hatte damals die Mietkosten angegeben, aber ohne Mietvertrag. Nur wie das mit eingerechnet wird weiß ja keiner. Und jetzt noch schnell einen Mietvertrag abschließen, das wirkt sich ja dann auch auf ihre Eltern aus. Sie müssen den ja auch dann am Jahresende mit der Lohnstezer abgeben.

  • Wenn du Miete an deine Eltern zahlst, müssen Sie diiese natürlich auch bei den Steuern angeben. Wo kämen wir denn da hin? Ich habe nichts gegen ALG2 zahle auch gern meine Steuern. Aber wenn ich sowas höre, ne geht nicht.
    Die auf dem Amt sind auch Menschen und die, die ich kenne helfen gern, die Frage ist nur wie man auf sie zugeht.

  • Wenn du Miete an deine Eltern zahlst, müssen Sie diiese natürlich auch bei den Steuern angeben. Wo kämen wir denn da hin? Ich habe nichts gegen ALG2 zahle auch gern meine Steuern. Aber wenn ich sowas höre, ne geht nicht.
    Die auf dem Amt sind auch Menschen und die, die ich kenne helfen gern, die Frage ist nur wie man auf sie zugeht.


    Darf ich dich mal was fragen? Du bist nicht bedürftig und deshalb hier im Forum oder?


    Ich bin weißgott kein Typ, der auf Ämtern nur seine schlechte Seite zeigt. Im Gegenteil. Es ist nur seltsam, daß viele Bekanntegenauso reden wie ich. Ein Zufall kann das nicht sein. Außerdem wird man erst motzig, wenn man das Engagement auf genative Weise kennenlernen muss. Hilfreiche Information sieht bei mir anders aus!!!!

  • Es ist aber trotzdem so das du für die Antragstellung im Mietbereich etwas schriftliches brauchst oder wenigstens einen Nachweis das ihr diese Kosten tatsächlich habt.Ich finde es ganz ehrlich auch von den Eltern etwas fragwürdig von euch auf der einen Seite Mietkosten zu nehmen und auf der anderen aber das Geld dann einstecken zu wollen ohne es bei der Steuer anzugeben.Euch fehlt dieses Geld ja auch in der Kasse und bekommt deswegen dann keine Leistungen die euch aber zustehen würden.

  • Es ist aber trotzdem so das du für die Antragstellung im Mietbereich etwas schriftliches brauchst oder wenigstens einen Nachweis das ihr diese Kosten tatsächlich habt.Ich finde es ganz ehrlich auch von den Eltern etwas fragwürdig von euch auf der einen Seite Mietkosten zu nehmen und auf der anderen aber das Geld dann einstecken zu wollen ohne es bei der Steuer anzugeben.Euch fehlt dieses Geld ja auch in der Kasse und bekommt deswegen dann keine Leistungen die euch aber zustehen würden.


    Ich kann de Eltern ja nicht dazu drängen...aber mal ehrlich...welche Eltern verlangen denn einen Mietvertrag, wenn Ihre Kinder im Haus wohnen?

  • Eltern verlangen auch nicht unbedingt von ihrem Kindern Miete.Allerdings ist es bei euch nun mal so und wenn ihr monatlich Geld bezahlen müßt aber nicht soviel Einkommen habt und auf Sozialleistungen angewiesen seid sollte es eigentlich von den Eltern denen ja die finanzielle Situation ihrer Kinder bekannt sein dürfte selbstverständlich sein die Notwendigen Schriftstücke auszustellen damit sie die Leistungen beziehen können.